SECUNDA Effekten AG
München
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Amtsgericht München, HRB 118136
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung
am 12. Dezember 2024 um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Notare Dr. Oliver Vossius und Dr. Thomas Engel,
Theatiner Str. 8/III, 80333 München
Tagesordnung:
1. |
Vereinfachte Kapitalherabsetzung auf 0,00 EUR zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen auf 50.000,00 EUR durch Ausgabe von 50.000 Stück Namensaktien Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
|
||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 4. der Satzung (Grundkapital), Ziffer 20. der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) und Ziffer 21. der Satzung (Teilnahmerecht) Die Verwaltung schlägt vor, folgende Beschlüsse zur Satzungsänderung zu fassen:
|
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß Ziffer 21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d.h. am 05.12.24, bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank einem Notar oder bei der bei der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Burgstraße 12, 80331 München, während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, d.h. am 06.12.24, bei der Gesellschaft einzureichen.
Eine Eintrittskarte ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Der Vorstand