Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Köln
Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG
Die Zurich Holding SE (Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der Deutscher Herold AG über ihre Beteiligung an der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Die Zurich Holding SE (Deutschland) hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der Deutscher Herold AG über ihre Beteiligung an der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.
Frankfurt am Main, im Oktober 2025
Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Der Vorstand