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Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

von Red. WG

Artikel

Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Die Zurich Holding SE (Deutschland) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der Deutscher Herold AG über ihre Beteiligung an der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

Die Zurich Holding SE (Deutschland) hat uns weiter gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der Deutscher Herold AG über ihre Beteiligung an der Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2025

Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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