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corent AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 (am 15. Dezember 2025, um 14.00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

corent AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 15. Dezember 2025, um 14.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sozietät kleeberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Augustenstraße 10, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024

Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns einzuberufen hat. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​corent-ag.de

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4
Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens (Änderung der Satzung der Gesellschaft)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen die nachfolgende Beschlussfassung vor:

Art. 3. Ziffer 1. der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Herstellung, der Großhandel und Vertrieb von Produkten und Verfahrenstechniken auf dem Gebiet der Nanotechnologie und Bauchemie, insbesondere Additive für Beton, Betonteile und Betonsanierung, sowie Beteiligung an Unternehmen, die sich mit diesem Geschäftsgegenstand befassen.“

Begründung:

Die Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens, das heißt die Erweiterung der textlichen Fassung des Gegenstandes des Unternehmens um die Worte

„… und Bauchemie, insbesondere Additive für Beton, Betonteile und Betonsanierung, …“

trägt dem Umstand Rechnung, dass das Kernprodukt der Gesellschaft (NT Base) sowohl im Bereich der Erstellung von Neubauten als auch im Sanierungsbereich Anwendung findet und für diese Bereiche entwickelt wurde. Es handelt sich damit bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung lediglich um eine Präzisierung.

– Ende der Tagesordnung –

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach Art. 8 Ziffer 2. der Satzung der Textform.

Auf Verlangen der Gesellschaft haben sich die zur Teilnahme an der Hauptversammlung erschienenen Personen durch Vorlage ihres Personalausweises, ihres Reisepasses – oder bei ausländischen Personen – eines vergleichbaren Dokuments auszuweisen.

Anträge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft per E-Mail an

[email protected]

oder aber per Post an corent AG, Dr.-Max-Str. 8, 82031 Grünwald.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären durch die Gesellschaft nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung und damit spätestens am 30. November 2025, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sind.

 

München, November 2025

corent AG

Der Vorstand

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