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Webinstore AG – Einladung zur Hauptversammlung (am 23. Dezember 2025, 10.00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

Webinstore AG

Berlin

ISIN: DE000A1DAK30
WKN: A1DAK3

Einladung zur Hauptversammlung am 23. Dezember 2025

Die Aktionäre werden hiermit zur

Ordentlichen Hauptversammlung der Webinstore AG

eingeladen. Die Hauptversammlung findet statt

am 23. Dezember 2025, 10.00 Uhr,

Lange Wende 43, D-59494 Soest

Einlass ab 9.30 Uhr

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

1.

Herrn Dirk Israel, Head of Accounting der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Salzkotten;

2.

Herrn Marcus Scheele, Head of Supply Chain Processes der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Möhnesee;

3.

Herrn Roman Borutzki, Head of Controlling der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Soest.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung weiter vor,

Herrn Frank Risken, Head of Customer Services bei ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Möhnesee,

zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht eingerechnet. Das Ersatzmitglied soll für das zukünftig als erstes vorzeitig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nachrücken. Das Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch das Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt.

Herr Dirk Israel, Herr Marcus Scheele, Herr Roman Borutzki und Herr Frank Risken sind nicht Mitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und nicht Mitglieder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die Herren Israel, Scheele, Borutzki und Risken haben erklärt, die Wahl anzunehmen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg – Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der auf diese Hauptversammlung folgenden ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg – Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der auf diese Hauptversammlung folgenden ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg – Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der auf diese Hauptversammlung folgenden ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

TOP 8

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg – Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der auf diese Hauptversammlung folgenden ordentlichen Hauptversammlung aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „ALSO Recommerce AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Firma der Gesellschaft lautet ALSO Recommerce AG.

Die Überschrift der Satzung wird geändert in „Satzung der ALSO Recommerce AG“

Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an:

Webinstore AG
Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Telefax: +49 30-76 76 70-290
E-Mail: [email protected]

 

Berlin, im November 2025

 

– Der Vorstand –

 

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