Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Oldenburg
Bekanntmachung von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG
I. Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG
| 1. |
Die Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 ununterbrochen unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört (ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG). |
| 2. |
Die Apollo Global Management, Inc. (vormals firmierend als Tango Holdings, Inc.) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2022 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
| 3. |
Die Apollo Asset Management, Inc. (vormals firmierend als Apollo Global Management, Inc. sowie vor dem 5. September 2019 als Apollo Global Management, LLC) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
| 4. |
Die Apollo Principal Holdings C GP, Ltd. (vormals firmierend als Apollo Principal Holdings IX GP, Ltd.) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 30. September 2024 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
| 5. |
Die Apollo Principal Holdings C, L.P. (vormals firmierend als Apollo Principal Holdings IX L.P.) hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 30. September 2024 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
| 6. |
Die Champ GP, LLC hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
| 7. |
Die Champ L.P. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind. |
II. Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 5 AktG
| 1. |
In Bezug auf die APO (FC), LLC wurde uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehörte, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen waren. Seit dem 30. September 2024 (Wirksamwerden des Erlöschens der APO (FC), LLC durch Liquidation) bestand die vorgenannte mittelbare Beteiligung der APO (FC), LLC in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG). |
| 2. |
In Bezug auf die Apollo Principal Holdings VII GP, Ltd. wurde uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehörte, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen waren. Seit dem 30. September 2024 (Wirksamwerden des Erlöschens der Apollo Principal Holdings VII GP, Ltd. durch Liquidation) bestand die vorgenannte mittelbare Beteiligung der Apollo Principal Holdings VII GP, Ltd. in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) |
| 3. |
In Bezug auf die Apollo Principal Holdings VII, L.P. wurde uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehörte, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbar von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen waren. Seit dem 30. September 2024 (Wirksamwerden des Erlöschens der Apollo Principal Holdings VII, L.P. durch Verschmelzung auf die Apollo Principal Holdings C, L.P.) bestand die vorgenannte mittelbare Beteiligung der Apollo Principal Holdings VII, L.P. in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG). |
III. Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 5 AktG
| 1. |
Die BRH Holdings GP, Ltd. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehörte, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen waren. Seit dem 1. Januar 2022 bestand die vorgenannte mittelbare Beteiligung der BRH Holdings GP, Ltd. in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG). |
| 2. |
Die AGM Management, LLC hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 31. August 2018 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehörte, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Champ Luxembourg Holdings S.à r.l. gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen waren. Seit dem 1. Januar 2022 bestand die vorgenannte mittelbare Beteiligung der AGM Management, LLC in der mitteilungspflichtigen Höhe nicht mehr (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG). |
IV. Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG
| 1. |
Die GIM Strategische Investition VI S.à r.l. hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit der Verschmelzung der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2018 ununterbrochen mehr als ein Viertel der Anteile an der Gesellschaft gehört. |
| 2. |
Die Grovepoint Investment Management GP Limited hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG in ihrem eigenen Namen und im Namen der Grovepoint Investment Partners L.P. mitgeteilt, dass ihr seit der Verschmelzung der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft mit der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2018 als General Partner der Grovepoint Investment Partners L.P. zu deren Gunsten alleiniger rechtlicher Eigentümer der GIM Strategische Investition VI S.à r.l. sind und ihr somit ununterbrochen mehr als ein Viertel der Anteile an der Gesellschaft gehören. |
V. Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG
| 1. |
Die Texas Bildung Holding GmbH & Co. KG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr seit der Verschmelzung der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft auf die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2018 ununterbrochen unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört. |
| 2. |
Teacher Retirement System of Texas, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm seit der Verschmelzung der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft auf die Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2018 ununterbrochen mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Gesellschaft gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Texas Bildung Holding GmbH & Co. KG gehaltenen Aktien zuzurechnen sind. |
Oldenburg, im Dezember 2025
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand