LEVER Agrar-Aktiengesellschaft Heiligenstadt
Heiligenstadt
Wir laden unsere Aktionäre zur
Ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am Freitag, den 13.02.2026 um 10.30 Uhr in das Gasthaus ‘‘IBerg‘‘, IBergstr. 32, ein.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2025, des Vorschlages des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 und des Berichtes des Vorstandes Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 37308 Heiligenstadt, Eichbach-Ziegelei 3, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 3.108.208,29 € wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt zum 31.03.2026 |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Durchführung der freiwilligen Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2025/2026 Der Aufsichtsrat schlägt vor
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 zu wählen. |
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 20 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft oder der Volksbank Mitte eG Filiale Heiligenstadt, Wilhelmstraße 107, 37308 Heiligenstadt, oder bei einer Wertpapiersammelbank oder einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens am 08.02.2026. hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 09.02.2026 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Heiligenstadt, den 23.12.2025
Aufsichtsrat