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Scherzer & Co. Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 (am 27. Mai 2026, um 11:00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

Scherzer & Co. Aktiengesellschaft

Köln

ISIN DE 000 694 280 8 /​ WKN 694 280

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, den 27. Mai 2026, um 11:00 Uhr
Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ)

im

Industrie-Club Düsseldorf,
Elberfelder Straße 6 in 40213 Düsseldorf,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.334.463,10 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 1.327.104,80

b)

Einstellung in die Gewinnrücklagen: EUR 1.007.358,30

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, wobei die Höhe der Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie unverändert bleiben wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Fabig Formhals Lehmkühler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Wie mit Corporate News vom 5. Dezember 2025 gemeldet, hat das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Rolf Hauschildt sein Mandat mit Ablauf des 31. Dezember 2025 niedergelegt. In der Hauptversammlung am 27. Mai 2026 ist deshalb ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus vier Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Bernd Reeker, Meerbusch, Kaufmann

Herr Reeker ist außerdem

Mitglied des Aufsichtsrats der RM Rheiner Management AG, Köln

Mitglied des Aufsichtsrats der GSC Holding AG, Düsseldorf

Die Wahl erfolgt für die Dauer von drei Jahren, so dass die Amtszeit mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 der Satzung muss sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 20. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

Scherzer & Co. AG
c/​o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring
oder per E-Mail: [email protected]

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, sich frühzeitig anzumelden.

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung, der Widerruf und/​oder der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Eine Vollmachterteilung, deren Widerruf bzw. ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können postalisch oder per E-Mail an die oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis des Anteilsbesitzes genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Auch wenn sich der Aktionär in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, sind nach den vorstehenden Bestimmungen die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären und ihren Bevollmächtigten an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorgenannten Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB). Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Bevollmächtigten bieten wir an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ferner können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes vorausgesetzt – bis spätestens 25. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), durch Rücksendung des den Aktionären mit der Eintrittskarte zugesandten Formulars postalisch oder per E-Mail an die oben für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis des Anteilsbesitzes genannte Anschrift, bzw. E-Mail-Adresse oder durch Nutzung des Aktionärsportals, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung

zugänglich ist, gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Für eine Änderung oder einen Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Verfahren, Übermittlungswege und Frist entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung

veröffentlicht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens mit Ablauf des 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der

Scherzer & Co. AG
Friesenstraße 50, 50670 Köln
oder per E-Mail: [email protected]

eingegangen sind.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter

www.scherzer-ag.de/​unternehmensberichte

abgerufen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Datenschutz: Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/​hauptversammlung

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln oder per E-Mail:

[email protected]

 

Köln, im April 2026

Scherzer & Co. AG

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