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R+V VERSICHERUNG AG – Ordentliche Hauptversammlung (am 21. Mai 2026, 08:30 Uhr)

von Red. WG

Artikel

R+V Versicherung AG

Wiesbaden

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der R+V Versicherung AG mit Sitz in Wiesbaden werden hiermit zu der

ordentlichen Hauptversammlung der R+V Versicherung AG

am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, 08:30 Uhr,

im R+V-Verwaltungsgebäude, Sitzungssaal C 610,
6. Etage, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden,

eingeladen.

I.

Tagesordnung

Die Tagesordnung mit den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zur Beschlussfassung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten lautet wie folgt:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

4.

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2026, des Prüfers für die Solo-Solvabilitätsübersicht und die Gruppen-Solvabilitätsübersicht des Geschäftsjahres 2026 und des Prüfers für den Konzernnachhaltigkeitsbericht des Geschäftsjahres 2026

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 1 AP-VO gegenüber dem Aufsichtsrat die Empfehlung ausgesprochen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 sowie als Prüfer für die Solo-Solvabilitätsübersicht und die Gruppen-Solvabilitätsübersicht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 AP-VO erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist, er bei der Auswahl nicht auf bestimmte Abschlussprüfer oder bestimmte Prüfungsgesellschaften beschränkt war und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 Unterabsatz 1 AP-VO auferlegt wurde.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass eine Gefährdung der Unabhängigkeit der für eine Bestellung als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2026 vorgeschlagenen PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, von der eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung nach Artikel 6 AP-VO eingeholt wurde, nicht vorliegt, da durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 AP-VO erbracht wurden und sich gemäß Artikel 16 Absatz 3 e) AP-VO im Hinblick auf die Eignung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Bestellung als Abschussprüfer auch keine negativen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den in Artikel 26 Absatz 8 AP-VO genannten von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 28 d) AP-VO veröffentlichten Kontrollberichten sowie aus dem Transparenzbericht gemäß Art. 13 AP-VO ergeben.

Neben dem Abschlussprüfer soll, soweit erforderlich, auch der Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts von der Hauptversammlung gewählt werden. Für das Geschäftsjahr 2026 kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den künftig in den Konzernlagebericht integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht eine Prüfungspflicht besteht. Hintergrund hierfür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Umsetzung in deutsches Recht bereits überfällig ist und deren Umsetzung durch das CSRD-Umsetzungsgesetz nun im laufenden Geschäftsjahr erwartet wird.

Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026, als Prüfer für die Solo-Solvabilitätsübersicht und die Gruppen-Solvabilitätsübersicht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 sowie für den Fall des Inkrafttretens des CSRD-Umsetzungsgesetzes und einer dadurch statuierten Prüfungspflicht zum Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

5.

Änderung von § 19 Ziffer 3. der Satzung

Die in § 19 Ziffer 3. der Satzung enthaltene Regelung sieht derzeit vor, dass über die Hauptversammlung stets eine notarielle Niederschrift anzufertigen ist. Im Interesse der Versicherten und zur Vermeidung unnötiger Kosten ist beabsichtigt, eine notarielle Niederschrift nur noch in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen vorzusehen.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 19 Ziffer 3. der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

„3.

Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind, soweit gesetzlich vorgeschrieben, durch eine notarielle Niederschrift zu protokollieren. Nicht notarielle Niederschriften der Hauptversammlung sind vom Vorsitzenden der Hauptversammlung zu unterschreiben.“

II.

Weitere Angaben

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 Ziffern 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft bis spätestens 19. Mai 2026, 24.00 Uhr, (Anmeldeschlusstag) unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein:

R+V Versicherung AG
Vorstand
c/​o Bereich Konzern-Recht (VV-KJ)
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 182278444
E-Mail: [email protected]

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auf Grundlage einer schriftlich oder telekopiert zu erteilenden Vollmacht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist gemäß § 16 Ziffer 3. Satz 1 der Satzung der R+V Versicherung AG nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind oder durch Mitarbeiter der R+V Versicherung AG als Stimmrechtsvertreter zulässig. Bei juristischen Personen als Aktionären kann gemäß § 16 Ziffer 3. Satz 2 der Satzung die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter des Aktionärs lauten. Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung gemäß § 16 Ziffer 3. Satz 3 der Satzung stehen die vorstehend genannte Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Die Gesellschaft stellt ihren Aktionären Formulare für die Anmeldung und zur Bevollmächtigung Dritter zur Verfügung. Die Formulare sollen den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung erleichtern. Es besteht keine Pflicht zur Verwendung dieser Formulare. Sie können unter der nachfolgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden:

R+V Versicherung AG
Vorstand
c/​o Bereich Konzern-Recht (VV-KJ)
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 182278444
E-Mail: [email protected]

Aus organisatorischen Gründen zur erleichterten Abwicklung werden die Aktionäre darum gebeten, der R+V Versicherung AG ein ausgefülltes Anmeldungs- und Vollmachtsformular bereits bis zum 6. Mai 2026 unter der vorgenannten Adresse zukommen zu lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft unter der nachfolgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu übersenden:

R+V Versicherung AG
c/​o Bereich Konzern-Recht (VV-KJ)
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 182278444
E-Mail: [email protected]

Etwaige ordnungsgemäße Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung müssen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 6. Mai 2025, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.

Zu Tagesordnungspunkt 1 liegen der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft mit Anhang und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025, der gebilligte Konzernabschluss mit Anhang und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, aus und können dort eingesehen werden. Der Geschäftsbericht der R+V Versicherung AG und der Konzerngeschäftsbericht jeweils für das Geschäftsjahr 2025 können auch unter folgendem Link im Internet eingesehen werden:

https:/​/​www.ruv.de/​ueber-uns/​unternehmen/​geschaeftsberichte

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

III.

Information zum Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht unter anderem Informationspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten vor. Mit den nachfolgenden Hinweisen werden die bevollmächtigten Aktionärsvertreter über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die R+V Versicherung AG gemäß Art. 13, 14 DS-GVO im Rahmen der Hauptversammlung und die ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informiert.

1.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten

R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
E-Mail: [email protected]

Bei Fragen zu den hierin enthaltenen Informationen kann der Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden. Der Datenschutzbeauftragte der R+V Versicherung AG ist ebenfalls unter dieser Postanschrift sowie per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Die Kontaktdaten sind darüber hinaus im Internet unter https:/​/​www.ruv.de/​datenschutz verfügbar.

2.

Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetztes, des Aktiengesetztes sowie aller weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften verarbeitet.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Abwicklung der Hauptversammlung werden die vom Aktionär übermittelten personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Wohnort) des bevollmächtigten Aktionärsvertreters zur Abwicklung der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte im Rahmen der Hauptversammlung verarbeitet. Hierbei wird auch erfasst, für wie viele Aktien (nebst der Gattung der Aktien) der Aktionärsvertreter bevollmächtigt ist und mit wie vielen Stimmen der Aktionärsvertreter die Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung ausübt. Bei der Bevollmächtigung eines für die Hauptversammlung von der R+V Versicherung AG benannten Stimmrechtsvertreters ist die Vollmachtserklärung für die Gesellschaft nachprüfbar festzuhalten und drei Jahre zugriffsgeschützt aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 Satz 5 AktG). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in den zuvor genannten Fällen ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.

Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen, wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen auch in diesen Fällen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.

Sollte vorgesehen sein, die personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden die betroffenen Personen darüber zuvor im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen informiert.

3.

Kategorien von Daten, die verarbeitet werden und Kategorien von Empfängern

Innerhalb der R+V-Versicherungsgruppe werden die Kontaktdaten der Aktionärsvertreter an bestimmte Unternehmen übermittelt, die diese Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahrnehmen (z.B. R+V Lebensversicherung AG/​ R+V Allgemeine Versicherung AG).

Für die Durchführung der Hauptversammlung bedient sich die R+V Versicherung AG darüber hinaus eines externen Dienstleisters (ADEUS Aktienregister-Service-GmbH). Der beauftragte Dienstleister erhält nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach den Weisungen der R+V Versicherung AG.

Nehmen Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung teil, ist die R+V Versicherung AG nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diese unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Wohnorts und der von ihnen vertretenen Aktienanzahl (nebst der Gattung der Aktien) in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen. Diese Daten können von den Hauptversammlungsteilnehmern während der Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Darüber hinaus kann die R+V Versicherung AG verpflichtet sein, die personenbezogenen Daten der Aktionärsvertreter weiteren Empfängern zu übermitteln, wie etwa zur Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.

4.

Dauer der Speicherung

Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht, sobald und soweit sie für die hier genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/​oder Aufbewahrungsfristen (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten zu einer weiteren Speicherung (bis zu zehn Jahren).

Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahren.

5.

Bestehende Datenschutzrechte betroffener Personen

Betroffene Personen können unter der in Abschnitt IV. Ziffer 1 genannten Adresse des Datenschutzbeauftragten Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können betroffene Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung ihrer Daten verlangen. Betroffenen Personen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie auch das Recht zustehen (unter bestimmten Voraussetzungen), zu verlangen, dass bestimmte ihrer personenbezogenen Daten an sie oder eine dritte Person übertragen werden.

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Verarbeitet die R+V Versicherung AG die personenbezogenen Daten der Aktionärsvertreter zur Wahrung berechtigter Interessen, kann die betroffene Person dieser Verarbeitung unter der in Abschnitt IV. Ziffer 1. genannten Adresse des Datenschutzbeauftragten widersprechen, wenn sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Die R+V Versicherung AG wird diese Verarbeitung dann beenden, falls sie nicht nachweisen kann, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

6.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, siehe Art. 77 DS-GVO.

IV.

Information nach § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

Art der Angabe Information
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der R+V Versicherung Aktiengesellschaft am 21. Mai 2026

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: RVV052026oHV]

2. Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: NEWM]

B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0007092108
2. Name des Emittenten R+V Versicherung Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 21.05.2026

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521]

2. Uhrzeit der Hauptversammlung 8:30 Uhr MESZ

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 6:30 UTC (koordinierte Weltzeit)]

3. Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung (Präsenzversammlung)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: GMET]

4. Ort der Hauptversammlung R+V Versicherung AG, R+V-Verwaltungsgebäude, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Sitzungssaal C 610, 6. Etage, Deutschland

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: R+V Versicherung AG, R+V-Verwaltungsgebäude, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Sitzungssaal C 610, 6. Etage, Deutschland]

5. Aufzeichnungsdatum

(Berechtigt zur Teilnahme und zur Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung sind die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre)

21.05.2026

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521]

6. Uniform Resource Locator (URL)

(Unter dem genannten Link sind alle Informationen zugänglich, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt werden müssen, einschließlich der Verfahren für die Teilnahme, für Abstimmungen und die Ausübung sonstiger Aktionärsrechte wie etwa die Beantragung von Tagesordnungspunkten)

XXX
D. Teilnahme an der Hauptversammlung
D. Teilnahme an der Hauptversammlung – Persönliche Teilnahme vor Ort
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Persönliche Teilnahme vor Ort

Der Ort der Hauptversammlung ist bei der R+V Versicherung AG, R+V-Verwaltungsgebäude, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Sitzungssaal C 610, 6. Etage, Deutschland

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: PH]

2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, Zugang maßgeblich

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260519; 22:00 UTC, Zugang maßgeblich]

3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung 21. Mai 2026, bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521; bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung]

D. Teilnahme an der Hauptversammlung – Bevollmächtigung Dritter
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Stimmrechtsausübung durch Erteilung von Vollmacht an Dritte

[im Format gemäß EU-DVO: PX]

2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, Zugang maßgeblich

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260519; 22:00 UTC, Zugang maßgeblich]

3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung 21. Mai 2026, bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521; bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung]

D. Teilnahme an der Hauptversammlung –
Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Stimmrechtsausübung durch Erteilung von Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

[im Format gemäß EU-DVO: PX]

2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 19. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, Zugang maßgeblich

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260519; 22:00 UTC, Zugang maßgeblich]

3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung 21. Mai 2026, bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521; bis zu dem vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung festgelegten Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung]

E. Tagesordnung
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 1
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 1
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https:/​/​www.ruv.de/​ueber-uns/​unternehmen/​geschaeftsberichte
4. Abstimmung
5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 2
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 2
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen
4. Abstimmung Verbindlicher Charakter

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: BV]

5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe JA /​ NEIN /​ ENTHALTUNG

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: VF, VA, AB]

E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 3
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 3
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen
4. Abstimmung Verbindlicher Charakter

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: BV]

5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe JA /​ NEIN /​ ENTHALTUNG

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: VF, VA, AB]

E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 4
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 4
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2026, des Prüfers für die Solo-Solvabilitätsübersicht und die Gruppen-Solvabilitätsübersicht des Geschäftsjahres 2026 und des Prüfers für den Konzernnachhaltigkeitsbericht des Geschäftsjahres 2026
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen
4. Abstimmung Verbindlicher Charakter

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: BV]

5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe JA /​ NEIN /​ ENTHALTUNG

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: VF, VA, AB]

E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 5
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 5
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Änderung von § 19 Ziffer 3. der Satzung
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen
4. Abstimmung Verbindlicher Charakter

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: BV]

5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe JA /​ NEIN /​ ENTHALTUNG

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: VF, VA, AB]

F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte –
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
1. Gegenstand der Frist Übermittlung des Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung
2. Anwendbare Emittentenfrist 24. April 2026, 24:00 Uhr MESZ (Zugang maßgeblich)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260424; 22:00 UTC, Zugang maßgeblich]

F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte –
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
1. Gegenstand der Frist Übermittlung von Gegenanträgen gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie von Wahlvorschlägen für die Wahl von (Abschluss-)Prüfern
2. Anwendbare Emittentenfrist 06. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ (Zugang maßgeblich)

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260506; 22:00 UTC, Zugang maßgeblich]

F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte –
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
1. Gegenstand der Frist Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
2. Anwendbare Emittentenfrist Am 21. Mai 2026

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521; während der Hauptversammlung gemäß den Vorgaben des Versammlungsleiters]

F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte –
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 AktG
1. Gegenstand der Frist Erklärung von Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
2. Anwendbare Emittentenfrist Am 21. Mai 2026

[im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20260521; ab Beginn der Hauptversammlung bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter]

 

Wiesbaden, im April 2026

R+V Versicherung AG

Der Vorstand

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