Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Schönau a. Königssee
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 12. Juni 2026
| Berchtesgadener Bergbahn AktiengesellschaftSchönau am Königssee |
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft |
| zu der am | |
| Freitag, den 12. Juni 2026, 10.00 Uhr, | |
| im Gasthaus Unterstein, | |
| Untersteinerstraße 11, 83471 Schönau a. Königssee, | |
| stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. |
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/25 |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/25 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2024/25 amtierenden Vorstand die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/25 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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| 4. |
Neuwahl Aufsichtsrat Die Amtszeit der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 12. Juni 2026 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2 AktG, § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG und § 8 der Satzung aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen, wobei die Gemeinde Schönau a. Königssee nach § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft, solange sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte oder unter ihrer Leitung stehende Gesellschaft insgesamt mehr als 15 % der Aktien der Gesellschaft hält, das nicht übertragbare Recht hat, unter Anrechnung auf die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Deshalb ist noch die Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029/30 beschließt, folgende Herren wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bad Reichenhall, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/26 zu wählen. |
Teilnahmebestimmungen:
Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Sparkasse Berchtesgadener Land während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung hat demnach bis spätestens am 03. Juni 2026 zu erfolgen.
Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 05. Juni 2026, bei der Gesellschaft einzureichen. Samstage gelten nach § 14 Abs. 4 der Satzung nicht als Werktage nach den vorstehenden Bestimmungen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT,
Frau Heike Sieger, Jennerbahnstr. 18, 83471 Schönau a. Königssee,
E-Mail: [email protected].
An diese vorgenannte Anschrift oder E-Mail-Adresse sind auch Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen zu richten.
BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
DER VORSTAND
Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft
Jennerbahnstraße 18, 83471 Schönau am Königssee
Telefon (08652) 95 81 – 0 | Internet http://www.jennerbahn.de | E-Mail [email protected]