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DEHAG Hospitality Group AG – Ordentliche Hauptversammlung – (10. Juni 2026 um 15:00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

DEHAG Hospitality Group AG

Eschborn

An alle Aktionäre der DEHAG Hospitality Group AG
(Sitz der Gesellschaft: Eschborn bei Frankfurt am Main)

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, den 10. Juni 2026 um 15:00 Uhr

im Montforthaus Feldkirch,
Montfortplatz 1, 6800 Feldkirch, Österreich,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 mit Bericht des Vorstands über das abgelaufene sowie das laufende Geschäftsjahr

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.879.075,19 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 770,00 je Aktie

Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.

6.

Verschiedenes

Hinweise

Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 05. Juni 2026 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 10. Juni 2026 vorlegen.

 

Eschborn, im April 2026

 

Der Vorstand

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