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Romantik Hotels & Restaurants AG – Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung – (17.06.2026, 10.00 Uhr)

von Red. WG

Artikel

Romantik Hotels & Restaurants AG

Frankfurt am Main

Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung
(digital & in Präsenz)

der Romantik® Hotels & Restaurants AG
Friedrich-Ebert-Anlage 18, 60325 Frankfurt

am 17.06.2026, 10.00 Uhr MESZ

Sehr geehrter Romantik® Aktionär,

hiermit laden wir Sie als Vorstand, frist- und formgerecht laut § 17 der Satzung der Romantik® Hotels & Restaurants AG, zur 16. ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2026 ein.

Die 16. ordentliche Hauptversammlung findet als hybride Hauptversammlungstatt. Vorstand und Teile des Aufsichtsrats werden sich in den Geschäftsräumen der Gesellschaft gemeinsam mit dem beurkundenden Notar einfinden. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde in der Satzung der Gesellschaft, §19 Abs. 2 geregelt.

Wir weisen gemäß 19 Abs. 1 der Satzung darauf hin, dass sofern diese Hauptversammlung nicht beschlussfähig ist, weil weniger als 60% des Grundkapitals vertreten sind, innerhalb der nächsten drei Monate eine Hauptversammlung mit der gleichen Tagesordnung stattfindet, die ohne Rücksicht auf das vertretene Grundkapital beschlussfähig ist.

Tagesordnung der 16. ordentlichen (hybriden) Hauptversammlung, am Mittwoch, den 17. Juni 2026, ab 10 Uhr MESZ (per Videokonferenz und in Präsenz)

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1.

Eröffnung und Feststellung der Formalien

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025 inkl. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Darstellung der Bilanz von Frau Kirstin Neeser, Steuerberaterin (Dokument steht den Aktionären als Download im Aktionärsportal zur Verfügung)

3.

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2025

4.

Beschlussfassung über das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2025 auf Vorschlag des Vorstandes

Der Jahresgewinn in Höhe von 11.581,94 Euro wird gegen den bestehenden Verlustvortrag verbucht.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025

Der Vorstand schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I/​2026 und Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung (genehmigtes Kapital) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Nennbetragsaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um Euro 200.000 (in Worten: zweihunderttausend Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/​2026).“

8.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 a) wird wie folgt neu gefasst (Ergänzung hervorgehoben):
„a) die Förderung mittelständischer, historisch gewachsener und persönlich geführter Hotel- und Gastronomieunternehmen, die die jeweils gültigen Leistungs- und Minimumanforderungen sowie Qualitätskriterien, dauerhaft erfüllen.“

9.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 6 (Übertragung von Aktien)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst (*Streichung hervorgehoben durch eckige Klammer):
„1. Die Aktie kann übertragen werden, wenn sich die Inhaberschaft oder der Betreiber des Hotel-/​Gastronomiebetriebes ändert. Sie ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Über die Zustimmung entscheidet der Vorstand. [*Die Zustimmung zur Übertragung kann frühestens ein Jahr nach Übergang des Betriebes erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und sich der Übernehmer des Betriebes seit Übergang als zuverlässig bewährt hat.] Bis zur Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung bleibt der übertragende Gesellschafter Aktionär.“

10.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 8 (Einziehung von Aktien)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 8 Abs. 2 Einleitungssatz und lit. c) werden wie folgt neu gefasst, lit. d) und lit. e) werden gestrichen, lit. f) ist künftig lit. e) und lit. g) ist künftig lit. f):
[*2. Eine Zwangseinziehung von Aktien ist der Gesellschaft gestattet, wenn:]
2. Eine Einziehung von Aktien gegen den Willen des Aktionärs ist aus wichtigem Grund zulässig, insbesondere weil:
(..)
c) der Aktionär gegen [den aktuellen Pflichtenkatalog] neu: Regelungen des Leistungsverzeichnisses & Minimumanforderungen oder die Qualitätskriterien verstößt,“
[*d) im Hotel- und Gastronomiebetrieb des Aktionärs ein erhebliches Nachlassen der Leistungen festzustellen ist und dadurch dem Image der Gesellschaft Schaden droht, e) die in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren statt-findenden Qualitätstests für den Hotel-/​ Gastronomie-betrieb des Aktionärs nicht bestanden werden (mindestens 75% in allen Einzelbereichen) und der Aktionär nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten nicht bestandenen Qualitätstest einen erneuten anonymen, auf seine Kosten abzuhaltenden Qualitätstest durchführen lässt und erneut nicht mindestens 75% erreicht,]

11.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 13 (Aufsichtsrat – Zusammensetzung, Amtsdauer)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 13 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon [*mindestens je ein Mitglied aus Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Benelux kommt, sofern in diesem Land mindestens 5 Romantik Hotels bzw. Restaurants vertreten sind.]
mindestens fünf aus dem Kreis der Aktionäre kommen müssen.

12.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in § 19 (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung, Niederschriften)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 19 Abs. 1 wird komplett gestrichen: [*Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 60% des Grundkapitals vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so ist eine Hauptversammlung, die mit der gleichen Tagesordnung innerhalb der nächsten drei Monate stattfindet, in jedem Falle ohne Rücksicht auf das vertretene Grundkapital beschlussfähig. Darauf ist in der Ladung hinzuweisen.]

Abs. 2 wird Abs. 1, Abs. 3 wird Abs. 2; Abs. 4 wird Abs. 3, Abs. 5 wird Abs. 4.

Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:

„§ 19 Beschlussfassung, Niederschriften“

Frankfurt, den 15. Mai 2026

Romantik® Hotels & Restaurants AG

Der Vorstand

 

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