Janosch film & medien AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung – (27. Juli 2026 um 14:30 Uhr)

von Red. WG

Artikel

Janosch film & medien AG

Berlin

WKN A0XFNB /​
ISIN DE000A0XFNB0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Janosch film & medien AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

27. Juli 2026 um 14:30 Uhr
im Gemeindesaal der ev. Kirche Kreuzberg
Oranienstr. 132
10969 Berlin

stattfindet.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Der festgestellte Jahresabschluss der Janosch film & medien AG zum 31. Dezember 2025, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 können über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​janosch-medien.de

eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie

b)

Ausschüttung einer Bonusdividende von EUR 0,35 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie durch teilweise Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen

Es ergibt sich folgende Ausschüttung an die Aktionäre:

Anzahl Aktien Dividende /​ EUR Bonusdividende /​ EUR Gesamt /​ EUR
969.544 0,15 145.431,60
969.544 0,35 339.340,40
Gesamt 484.772,00
Die Ausschüttung erfolgt aus folgenden Positionen:
Bilanzgewinn: 320.053,73
Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen: 164.718,27

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 30. Juli 2026.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Stephan Hornung legt sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2026 nieder, so dass eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich ist. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 27. Juli 2026 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Karoline Kalb, Rechtsanwältin, Augsburg

Um eine einheitliche Laufzeit der Aufsichtsratsmandate zu gewährleisten, wird das neue Mitglied für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, gewählt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2026 soll einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Zum Prüfer dieser prüferischen Durchsicht wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, bestellt.

B. Weitere Angaben und Hinweise

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) des depotführenden Instituts (d.h., des Letztintermediärs i.S.d. § 67c AktG) notwendig. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 06. Juli 2026 (00:00 Uhr).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Adresse

Janosch film & medien AG
Allee der Kosmonauten 26
12681 Berlin

E-Mail: hv@janosch-medien.de

bis spätestens am 20. Juli 2026 (24:00 Uhr) zugehen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für Anfragen und Anträge einschließlich Gegenanträge an:

Janosch film & medien AG
Allee der Kosmonauten 26
12681 Berlin

E-Mail: hv@janosch-medien.de

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Informationen zum Datenschutz

Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Janosch film & medien AG personenbezogene Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z. B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Die Janosch film & medien AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie unter dem folgenden Link:

https:/​/​janosch-medien.de/​hauptversammlungen/​

 

Berlin, im Juni 2026

Janosch film & medien AG
Allee der Kosmonauten 26
12681 Berlin
E-Mail: hv@janosch-medien.de

Der Vorstand

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