7x7invest AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

7x7invest AG

Bonn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit ein zu der am

Freitag, den 10. Dezember 2021, um 15:00 Uhr,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung,

die als

virtuelle Hauptversammlung

abgehalten wird.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre der 7x7invest AG (nachfolgend auch nur „Gesellschaft“) oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft). Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird im Internet erfolgen. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Ausübung von weiteren Aktionärsrechten.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Ende der Tagesordnung

II.

Weitere Angaben /​ Hinweise

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung kann als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden, sofern

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt,

die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,

den Aktionärinnen und Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird,

den Aktionärinnen und Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 des AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

2.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Es können nur diejenigen Aktionäre die Hauptversammlung im Internet verfolgen und das Stimmrecht ausüben, deren Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden gem. § 11 Ziffer 1 der Satzung in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 02. Dezember 2021.

3.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Ausübung des Stimmrechts (einschließlich Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) kann im Wege elektronischer Kommunikation erfolgen („Briefwahl“). Die Briefwahl kann bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre übersenden hierzu eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft:

HV2021@7x7invest.de

Wir bitten, unter Angabe der betreffenden Tagesordnungspunkte jeweils eindeutig mitzuteilen, ob zu einem der vorstehenden Beschlussvorschläge mit Ja oder Nein gestimmt wird. Dabei bitten wir um Angabe des Vor- und Nachnamens des Aktionärs sowie der Aktienanzahl, für die das Stimmrecht ausgeübt wird.

4.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Zusammen mit den Einberufungsunterlagen werden den Aktionären Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter per Post übersandt.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Mittwoch, den 08. Dezember 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

7x7invest AG
Gotenstraße 23
53175 Bonn
Telefax: 0228/​377273-0418
E-Mail: HV2021@7x7invest.de

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Geht neben der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ein, wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl geht also immer vor.

5.

Stimmrechtsvertretung durch andere Personen als den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Für die Erteilung von Vollmachten, ihren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

6.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton („HV-Stream“) übertragen. Der Zugang zum HV-Stream ist unter

https:/​/​www.7×7.de/​hauptversammlung/​

erreichbar.

7.

Zugangsdaten

Zugangsdaten für den HV-Stream erhalten die Aktionäre per Post.

8.

Fragerecht des Aktionärs in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär hat die Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 2. HS GesRuaCOVBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, also bis Mittwoch, den 08. Dezember 2021, 24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft einzureichen sind:

HV2021@7x7invest.de

9.

Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Hierfür richten Aktionäre bitte eine entsprechende E-Mail unter Angabe der Aktionärsnummer und der Beschlüsse, gegen die Widerspruch eingelegt werden soll, an folgende Adresse:

HV2021@7x7invest.de

Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür aber nicht zur Verfügung.

10.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten:

7x7invest AG
Gotenstraße 23
53175 Bonn
Telefax: 0228/​377273-0418

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Donnerstag, den 25. November 2021, 24:00 Uhr, unter vorgenannter Adresse eingehen.

11.

Uhrzeitangaben

Uhrzeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Zeit (MEZ/​UTC+1).

12.

Keine weitergehenden Teilnahmemöglichkeiten

Weitergehende Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere eine Online-Teilnahme im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG, werden nicht angeboten.

13.

Abstimmungsoptionen

Zu Tagesordnungspunkt 1 soll keine Abstimmung erfolgen. Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 sollen Abstimmgen erfolgen, die bindenden Charakter haben. Für diese Abstimmungen stehen die Optionen Befürwortung (JA), Ablehnung (NEIN) oder Stimmenthaltung (ENTHALTUNG) zur Verfügung.

14.

Unterlagen zur Tagesordnung

Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausliegen.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet über

https:/​/​www.7×7.de/​hauptversammlung/​

zugänglich sein.

 

Bonn, im November 2021

7x7invest AG

Der Vorstand

Andreas Mankel

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