Stadtmobil Südbaden AG
Freiburg im Breisgau
HRB 706660
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 25.08.2016, um 19:00 Uhr, in den Grünhof, Belfortstr. 52, in Freiburg ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Blick auf das laufende Geschäftsjahr 2016 und die getroffenen Sanierungsmaßnahmen. |
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 10 der AG-Satzung zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt als ordentliche Mitglieder zur Wahl vor:
Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat wird gemäß § 10 der AG-Satzung entsendet. Die Arbeitnehmervertretung wird auf der Hauptversammlung durch die Arbeitnehmer, die Aktionäre sind, in einem getrennten Wahlgang gewählt. |
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6. |
Vergütung der Aufsichtsräte Der Vorstand schlägt vor, den Aufsichtsräten für die Periode ihrer Wahl eine Vergütung von 40,00 Euro brutto/Stunde für a) die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats, b) sonstige Termine in ihrer Funktion als Aufsichtsrat c) die Vor- und Nachbereitung dieser Sitzungen und Termine zu zahlen. Bei Aufsichtsräten, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei der Stadtmobil Südbaden AG stehen, ist der Arbeitsaufwand über das Gehalt abgegolten. |
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7. |
Verschiedenes |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der AG-Satzung alle am Tag der Hauptversammlung eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt.
Freiburg, den 25.07.2016
Der Vorstand