KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Mittenwald
– ISIN DE000A1EWZA9 / WKN A1EWZA
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, 04.05.2018,
um 11:00 Uhr,
im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein.
Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10.45 Uhr.
Tagesordnung
TOP 1 |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit Bericht des Aufsichtsrats |
TOP 2 |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit Bericht des Aufsichtsrats |
TOP 3 |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen. |
TOP 4 |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen. |
TOP 5 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. |
TOP 6 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. |
TOP 7 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen. |
TOP 8 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen. |
TOP 9 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. |
Unverbindliche Teilnahmebedingungen
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
§ 12 (2) der Satzung lautet:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Die Aktionäre haben außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form; die schriftlich erteile Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden.
Die Adresse der Gesellschaft lautet:
Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:
Patrick Kenntner
c/o KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Ammonitenweg 9
89555 Steinheim
Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter
www.konsortium.de
im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Steinheim, im März 2018
KONSORTIUM AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand