Suhrkamp Verlag AG
Berlin
Einladung zur Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 2. November 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 2.11.2018, um 12:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. |
Bericht über die wirtschaftliche Situation Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen. |
2. |
Bestellung des Abschlussprüfers Ein Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers ist zu fassen für das Geschäftsjahr 2018. |
3. |
Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Über die Gewinnverwendung 2017 muss ein Beschluss gefasst werden. |
4. |
Entlastung des Vorstands Erläuterung: Ein Beschluss über die Entlastung ist betreffend Herrn Dr. Jonathan Landgrebe für das Geschäftsjahr 2017 zu fassen. |
5. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend Frau Ulla Unseld-Berkéwicz, Frau Dr. Rachel Salamander und Frau Sylvia Ströher für das Geschäftsjahr 2017 zu fassen. |
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu Top 2: Bestellung des Abschlussprüfers
„Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, wird für die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis 31.12.2018 zur Abschlussprüferin bestellt.“ |
Zu Top 3: Gewinnverwendung
„Entsprechend des Vorschlags des Vorstands im Jahresabschluss wird aus dem Jahresüberschuss ein Betrag von 5,60 Euro pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.“ |
zu Top 4: Entlastung des Vorstands
„Herrn Dr. Landgrebe wird Entlastung erteilt für das Geschäftsjahr 2017 (1.1.2017 bis 31.12.2017)“ |
zu Top 5: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird Entlastung erteilt für das Geschäftsjahr 2017 (1.1.2017 bis 31.12.2017).“ |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit dem entsprechender Kuriersendung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 25. Oktober 2018, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar
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unter der Anschrift |
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unter der Telefax-Nummer |
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unter der E-Mail-Adresse |
Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Aktionäre können sich gemäß Ziffer 16.3 der Satzung auch durch von der Gesellschaft benannte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch eine solche Bevollmächtigung samt Weisung ist der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen, und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später mitgeteilte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder Vorschläge, die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.
Formulare für Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft – rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist – unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen angefordert werden und werden den Aktionären in diesem Fall in Textform zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, 20. September 2018
Dr. Jonathan Landgrebe
Vorstand