Deutsche Saatveredelung AG
Lippstadt
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 11. Dezember 2018, um 14:00 Uhr
im Landhaus Günther, Hörster Str. 151, 59558 Lippstadt
stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Friedhelm Hüneke |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 nebst Lagebericht des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von EUR 2.107.257,33 eine Dividende von EUR 0,08 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 498.581,60, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 6.391.148,51 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 1.608.675,73 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates wie folgt festzusetzen: Die Fixvergütung pro Geschäftsjahr und die Ausschussvergütung pro Geschäftsjahr und Ausschussmitgliedschaft bleiben in ihrer Höhe unverändert. Die Sitzungsgeldpauschale wird um 50,00 EUR auf 450,00 EUR angehoben.
Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung für das Geschäftsjahr, in welchem sie ausscheiden oder gewählt wurden, zeitanteilig. Die Vergütung soll ab dem 1. Januar 2019 gelten und vierteljährlich im Voraus bezahlt werden. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu bestellen. |
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8. |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Dirk Bensmann, Jürgen Henkelmann, Friedhelm Hüneke und Hans-Wernher von Loewenstein enden mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Jürgen Henkelmann, Landwirt, Anröchte Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021/2022 beschließt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
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9. |
Verschiedenes |
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10. |
Vortrag: „Von 0 auf 100 in 25 Jahren – und nun? Die Rapsölstory“ |
Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Ein Aktionär darf sich anlässlich einer Hauptversammlung nur von anderen Aktionären der Gesellschaft, seinen Angehörigen im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihres Betriebes vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals vertreten würde.
Der Jahresabschluss zum 30.06.2018, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.
Lippstadt, im Oktober 2018
Deutsche Saatveredelung AG
Johannes Peter Angenendt Vorstand |
Dr. Eike Hupe Vorstand |
Clive Krückemeyer Vorstand |