Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit sowie Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Inhaberaktien | 21.03.2019 |
FRoSTA AktiengesellschaftBremerhavenISIN DE0006069008Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung der Inhaberaktien auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige VerwahrmöglichkeitsowieErste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven InhaberaktienDie Hauptversammlung der FRoSTA Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat am 22. Juni 2018 auf Grundlage des § 4 Abs.2 der Satzung beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Sammelurkunden verbrieft und die noch an Aktionäre ausgegebenen effektiven Aktienurkunden lautend auf FRoSTA Aktiengesellschaft für kraftlos erklärt werden. Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils in der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. Die effektiven Aktienurkunden wurden als Inhaberstückaktien über Stück 1 (DM 5,00), Stück 10 (DM 50,00), Stück 100 (DM 500,00) und Stück 10.000 (DM 50.000,00) ausgegeben. Durch die Umstellung von DM auf Euro ist der Inhalt von sämtlichen effektiven Inhaberaktien der Gesellschaft, die noch über Stück 1 (DM 50,00), Stück 10 (DM 50,00), Stück 100 (DM 500,00) und Stück 10.000 (DM 50.000,00) lauten, unrichtig geworden. Die Inhaberaktien der Gesellschaft werden nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Inhaberaktien der FRoSTA Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt. Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die erste Aufforderung,in der Zeit vom 21. März 2019 bis zum 21. Juni 2019 einschließlichsämtliche auf FRoSTA Aktiengesellschaft lautende Inhaberaktienurkunden mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 2,56 je Aktie, jeweils mit Erneuerungsschein bei der Baader Bank AG,
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