curasan AG
Kleinostheim
WKN 549453
ISIN DE0005494538
Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts
Der Vorstand der curasan AG, Kleinostheim (ISIN DE0005494538 / WKN 549453) (die „Gesellschaft“) hat am 25. März 2019 sowie mit Konkretisierungsbeschluss vom 2. Mai 2019, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, beschlossen unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 29. Januar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen („Ermächtigung 2019“) eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 1.914.650,00, unterteilt in 191.465 Stück auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen zu je EUR 10,00 (jeweils eine „Teilschuldverschreibung“ und zusammen die „Teilschuldverschreibungen“ oder die „Wandelanleihe 2019/2024“), zu begeben.
Die Wandelanleihe 2019/2024 ist mit jährlich 5,00% zu verzinsen und sieht das Recht der Anleihegläubiger vor, die Teilschuldverschreibungen in anfänglich insgesamt bis zu 1.823.476 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 1,05 zu wandeln. Der Wandelanleihe 2019/2024 liegt das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Den Aktionären der Gesellschaft wurde ein mittelbares Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen gewährt. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge wurde ausgeschlossen.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 29. Januar 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg (HRB 4436) hinterlegt. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird dort ebenfalls hinterlegt.
Kleinostheim, im Mai 2019
curasan AG
Der Vorstand
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