Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken 07.08.2019

Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG

Borken (Hessen)

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken
WKN 525400, ISIN DE0005254007

Die außerordentliche Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft („ELIKRAFT AG“) hat am 24. Mai 2019 auf Verlangen der Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG („Park-Bau KG“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ELIKRAFT AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Park-Bau KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 69,39 je auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der ELIKRAFT AG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 31. Juli 2019 in das Handelsregister der ELIKRAFT AG beim Amtsgericht Fritzlar unter HRB 8129 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ELIKRAFT AG auf die Park-Bau KG übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der Park-Bau KG unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Globalurkunde der ELIKRAFT AG erfüllt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

Quirin Privatbank AG

vorgenommen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer girosammelverwahrten Aktien der ELIKRAFT AG ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.

Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre, die noch effektive Aktien der ELIKRAFT AG halten, werden gebeten, sich für die Auszahlung der Barabfindung unmittelbar an die Park-Bau KG, Frielendorfer Str. 26, 34582 Borken (Hessen), zu wenden.

Kosten und Spesen für die Depotbanken im Zusammenhang mit der Auszahlung der Abfindung sind von dem jeweiligen Minderheitsaktionär selbst zu tragen.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der ELIKRAFT AG gewährt werden.

 

Borken, im August 2019

Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG

Der persönlich haftende Gesellschafter

Rainer-Michael Rudolph

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