PAION AG
Aachen
WKN: A0B65S
ISIN: DE000A0B65S3
Mitteilung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen beim Handelsregister
Die PAION AG hat am 12. September 2019 Wandelschuldverschreibungen im Volumen von insgesamt EUR 5.000.000,00 mit einem jeweiligen Nennbetrag der Schuldverschreibung von EUR 100.000,00 begeben.
Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen und verpflichten nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der PAION AG. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. (4) der Satzung der PAION AG zu Grunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der PAION AG, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses und eine Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurden beim Handelsregister, Amtsgericht Aachen, HRB 12528, hinterlegt.
Aachen, im September 2019
PAION AG
– Der Vorstand –
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