Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Small & Mid Cap Investmentbank AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der CCR Logistics Systems AG zum Erwerb von bis zu Stück 20.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 4,00 Euro je Aktie | 20.02.2020 |
Small & Mid Cap Investmentbank AGMünchenFreiwilliges öffentliches Erwerbsangebotder Small & Mid Cap Investmentbank AG
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a) |
die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und |
b) |
die CCR-Aktien (ISIN DE0007627200 / WKN 762720), für welche die Annahme des Erwerbsangebotes erklärt werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass diese CCR-Aktien bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots, das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden CCR-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden können. |
Die Annahme des Erwerbsangebots wird nur wirksam, wenn bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist (Ziffer 5), also bis 9. März 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), die Annahmeerklärung gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt und die Einbuchung des Sperrvermerks bewirkt ist.
Annahmeerklärungen, die bei dem depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig eingehen oder zu denen der Sperrvermerk nicht fristgerecht eingetragen wurde, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den Aktieninhaber nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Die SMC ist nicht verpflichtet, Aktieninhaber über Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haftet nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt.
7.2 Weitere Erklärungen der Aktieninhaber bei Annahme des Angebots
Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber ihr depotführendes Institut an und ermächtigen dieses, die in der Annahmeerklärung bezeichneten CCR-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die CCR-Aktien, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.
Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber mit der Annahme des Angebots ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten CCR-Aktien unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.5) auf die SMC herbeizuführen.
Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber, dass die eingereichten CCR-Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.
Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
7.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a) |
spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am 10. März 2020) bis 17:00 Uhr der SMC zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der CCR-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und |
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b) |
zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der CCR-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der SMC mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Small & Mid Cap Investmentbank AG die Gegenleistung überweisen soll; und |
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c) |
die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen CCR-Aktien mit der ISIN DE0007627200 und WKN 762720, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der CCR-Aktien unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) auf das Depot Nummer 223634638 der Small & Mid Cap Investmentbank AG bei der KAS Bank N.V. – German Branch, BIC KASANL2AGER, KV-Nummer: 7505, (mit der Valuta t+2) übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der CCR-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit CCR-Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 7.5), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden, zur Annahme eingereichten CCR-Aktien den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen CCR-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die SMC ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für die SMC zahlen sollte. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben. |
Jeder annehmende Aktionär erteilt mit der Annahmeerklärung die für die weitere Abwicklung des Angebots erforderlichen Anweisungen und Ermächtigungen.
Mitteilungen der depotführenden Institute an die SMC nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 89 5454388 20 erfolgen.
Die SMC wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 11. März 2020, ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der SMC zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.
Die SMC ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die SMC wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die SMC (oder ein von der SMC zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.
Leistungsort ist München.
7.4 Rechtsfolgen der Annahme
Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der SMC ein Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten CCR-Aktien jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.
Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen Aktionärs wie unter Ziffer 7.3 erläutert zustande. Der Eigentumsübergang findet statt mit Einbuchung der eingereichten CCR-Aktien im Depot der SMC. Mit Übergang des Eigentums an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung, auf die Bieterin über.
Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich die in dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und gibt die aufgeführten Erklärungen ab.
7.5 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots
Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 20.000 CCR-Aktien mit der ISIN DE0007627200 und WKN 762720. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 20.000 CCR-Aktien eingereicht werden, gilt Folgendes:
Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 20.000 CCR-Aktien an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der CCR-Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 20.000) zur Anzahl der insgesamt eingereichten CCR-Aktien. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.
Die SMC behält sich vor, mehr als 20.000 CCR-Aktien zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich die SMC im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis. Die SMC wird eine nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Angebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.
7.6 Kosten der Annahme
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten vorher mit dem depotführenden Institut abzuklären.
7.7 Rücktrittsrecht
SMC ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit einem annehmenden Aktionär zustande gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten CCR-Aktien zurücktreten, falls die eingereichten CCR-Aktien gemäß den Regeln für die Abwicklung nach Ziffer 7.3 nicht am zehnten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist, das ist der 23. März 2020, auf dem benannten Depot der SMC bei der KAS Bank N.V. – German Branch eingegangen sind. Der Rücktritt ist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut des annehmenden Aktionärs zu erklären, das der annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung zum Empfang bevollmächtigt.
Jeder annehmende Aktionär ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit der SMC zustande gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten CCR-Aktien zurückzutreten, falls der Kaufpreis nach dem Angebot nicht am achten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist, das ist der 19. März 2020, auf dem in der Annahmeerklärung benannten Konto bei dem depotführenden Kreditinstitut eingegangen ist. Der Rücktritt ist von dem depotführenden Kreditinstitut gegenüber der SMC zu erklären. Die annehmenden Aktionäre bevollmächtigten mit der Annahmeerklärung das depotführende Kreditinstitut hierzu.
Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts der SMC oder eines annehmenden Aktionärs von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots hinsichtlich der von dem annehmenden Aktionär eingereichten CCR-Aktien statt.
7.8 Handelbarkeit der CCR-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots
Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten CCR-Aktien ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in das Angebot eingereichten CCR-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die SMC wahrscheinlich nicht verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die CCR-Aktien im Wege der Zuteilung übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist (teilweise) zurückgegeben werden. Die Veräußerung der CCR-Aktien im Übrigen bleibt von diesem Erwerbsangebot unberührt.
8 Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktieninhabers ab.
9 Veröffentlichungen
Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter
http://www.smc-investmentbank.de/dienstleistungen/kaufangebote/
veröffentlichen.
Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Small & Mid Cap Investmentbank AG im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de.
10 Rückfragen
Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, Telefon: +49 89 54 54 388-0, Telefax: +49 89 54 54 388-20, E-Mail: kontakt@smc-investmentbank.de.
München, im Februar 2020
Small & Mid Cap Investmentbank AG