Youco D20-H-131 Vorrats-AG
Düsseldorf
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die Youco24 Gründungs GmbH mit Sitz in Köln, diese zugleich handelnd im Namen und Auftrag der
Youco24 Holding GmbH mit Sitz in Köln,
Blitzstart Holding AG mit Sitz in München und
Blitzstart Group Beteiligungs GmbH mit Sitz in München,
hat uns gem. §§ 20, 21 AktG Folgendes mitgeteilt:
1.
Der Youco24 Gründungs GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG.
2.
Der Youco24 Holding GmbH sowie der Blitzstart Holding AG gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG bzw. § 21 Abs. 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG bzw. § 21 Abs. 2 AktG. Diese Beteiligung ist ihnen jeweils über die von ihnen abhängige Youco24 Gründungs GmbH zuzurechnen.
3.
Der Blitzstart Group Beteiligungs GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Blitzstart Holding AG zuzurechnen.
Köln, den 03.03.2020
Youco D20-H-131 Vorrats-AG
Der Vorstand
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