Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
HDI Kundenservice AG Köln |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats | 18.03.2020 |
HDI Kundenservice AGKölnBekanntmachung über die Zusammensetzung des AufsichtsratsAufgrund des Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf die HDI Deutschland Bancassurance Kundenservice GmbH mit Sitz in Hilden beschäftigt die Gesellschaft seit dem 01.01.2020 in der Regel nicht mehr über 2.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Der Vorstand ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat nicht mehr nach den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und nach Maßgabe von § 96 Abs. 1 4. Fall AktG mitbestimmungspflichtig zusammenzusetzen, also aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmer. Es gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG; danach setzt sich der Aufsichtsrat aus vier Anteilseignervertretern und zwei Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen des Unternehmens zusammen. Insgesamt wird der Aufsichtsrat gemäß der zukünftig geltenden Regelung in der Satzung aus 6 Mitgliedern bestehen. Der Aufsichtsrat wird nach diesen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht innerhalb eines Monats von Antragsberechtigten gem. § 98 Abs. 2 AktG nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht angerufen wird, um eine Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu treffen.
Hilden, 12.03.2020 Der Vorstand Dr. Jan Wicke Jens Warkentin |