Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Klepper Faltbootwerft AG Rosenheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung | 18.06.2020 |
Klepper Faltbootwerft AGRosenheimAG Traunstein HRB 12915ISIN: DE 0006051949 / ISIN: DE 0005939615Einladung zur außerordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 31. Juli 2020 um 14 Uhr im Gasthof-Hotel Höhensteiger, Westerndorfer Str. 101, 83024 Rosenheim, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 8.289.260,00 Euro und ist eingeteilt in 8.289.260 Stückaktien, davon 5.364.260 Stammaktien und 2.925.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugegangen sein. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher bis spätestens 24. Juli 2020, 24.00 Uhr, schriftlich oder in Textform unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein: KLEPPER Faltbootwerft AG Die Gesellschaft wird die notwendigen hygienischen Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Eine behördliche Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Hauptversammlung liegt vor. Es besteht Maskenpflicht. Es ist ein ausreichender Abstand von 2 Metern einzuhalten. Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder eine Person seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, allerdings können sich für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen Besonderheiten ergeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für die Stimmrechtsvertretung gelten die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft: KLEPPER Faltbootwerft AG Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: KLEPPER Faltbootwerft AG Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 16. Juli 2020, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.klepper.dezugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft ist bis zum 30. Juni 2020, 24.00 Uhr, ausschließlich zu richten an: KLEPPER Faltbootwerft AG Alle eingegangenen Anträge werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter www.klepper.dezugänglich gemacht.Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Anforderungen von Unterlagen Unterlagen sind bitte unter folgender Adresse anzufordern: KLEPPER Faltbootwerft AG Internetseite Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.klepper.dezugänglich.
Rosenheim, 16. Juni 2020 KLEPPER Faltbootwerft AG Der Vorstand |