Westag & Getalit Aktiengesellschaft
Rheda-Wiedenbrück
-ISIN: DE0007775207 und DE0007775231-
– WKN: 777 520 und 777 523 –
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 325 HGB
Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 10. Juli 2020 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 14.520.575,17 einen Teilbetrag in Höhe von € 3.250.174,62 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,60 je dividendenberechtigter Stammaktie und € 0,66 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie zu verwenden und den danach verbleibenden Restbetrag in Höhe von € 11.270.400,55 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der Dividenden erfolgt ab dem 15.Juli 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlages von 5,5 % (Gesamtabzug 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die Clearstream Bank AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken. Zahlstelle ist die Commerzbank AG.
Bei inländischen Aktionären entfällt der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ des Wohnsitzfinanzamts eingereicht haben. Das gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2020
WESTAG & GETALIT AG
Der Vorstand
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