CTS Eventim AG & Co. KGaA: Schaffung eines neuen bedingten Kapitals

CTS Eventim AG & Co. KGaA

München

WKN: 547030
ISIN: DE 0005470306

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals

Die Hauptversammlung der CTS Eventim AG & Co. KG hat am 13.01.2021 den folgenden Beschluss zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 19.200.000 durch Ausgabe von bis zu 19.200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder -pflichten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Januar 2021 unter Tagesordnungspunkt 1 (Ermächtigung) durch die Gesellschaft oder durch andere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- bzw. Optionsrechte von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch macht, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

 

München, im Januar 2021

CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
EVENTIM Management AG

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