KUKA Aktiengesellschaft
Augsburg
– ISIN DE0006204407 –
Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG
Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die beim Landgericht München I rechtshängige Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage der Aktionäre Herrn Moritz Reimers (Kläger) und Herrn Martin Nolle (Kläger) unter Beteiligung der Nebenintervenienten Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH und Herrn Karl-Walter Freitag unter dem Aktenzeichen 5 HK O 9169/20 betreffend den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (Beklagte) vom 19. Juni 2020 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019) beendet ist. Auf Anraten und Vorschlag des Gerichts und ohne Präjudiz für den beiderseitigen Rechtsstandpunkt wurde zur Erledigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage ein Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen. Der Beschluss des Gerichts zu dem zwischen den Parteien geschlossene Vergleich hat folgenden Wortlaut:
„Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Kläger, die Nebenintervenienten und die Beklagte durch Einreichung übereinstimmender Schriftsätze vom 16.1.2021 (Bl. 51/52 d.A.), vom 17.1.2021 (Bl 53/54 d.A.) und jeweils vom 19.1.2021 (Bl. 55 und 56 d.A.) den gerichtlichen Vergleichsvorschlag vom 14.1.2021 in modifizierter Form angenommen und daher auf dringendes Anraten und Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich abgeschlossen haben:
Vergleich:
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Augsburg, im Januar 2021
KUKA Aktiengesellschaft
Der Vorstand