Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 92/20
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Stada Arzneimittel AG, wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
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