Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am
Mittwoch, 5. Mai 2021, 9:30 Uhr,
in der Hauptverwaltung in Schwäbisch Hall
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Die anhaltende Corona-Krise führt weiter zu erheblichen Einschränkungen für Veranstaltungen. Persönliche Kontakte sollen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Um trotz der außergewöhnlichen Umstände die vorgesehenen Beschlussfassungen zu ermöglichen, soll die Hauptversammlung daher wie im Vorjahr in möglichst kleinem Rahmen abgehalten werden. Aktionäre werden daher nachdrücklich gebeten, anstelle einer persönlichen Teilnahme die Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung zu nutzen und einen Mitarbeiter unserer Rechtsabteilung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Eine geringe Präsenz ist Voraussetzung dafür, dass die Hauptversammlung stattfinden und die notwendigen Beschlüsse fassen kann.
Insgesamt wird der Ablauf der Hauptversammlung auf das rechtlich Notwendige beschränkt. Es besteht keine Möglichkeit, Begleitpersonen zur Hauptversammlung mitzubringen. Gäste werden ebenfalls nicht zur Hauptversammlung eingeladen. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall versichert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik und beobachtet fortlaufend die aktuellen Entwicklungen. Die Aktionäre werden umgehend benachrichtigt, wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, dass die Hauptversammlung nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2020 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Olaf Klose, ehem. Mitglied des Vorstands der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, endete gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung durch Niederlegung des Mandats zum 31. Juli 2020. Als Nachfolger wurde im Wege der gerichtlichen Bestellung mit Wirkung ab 13. Januar 2021 und bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2021 Herr Manfred Stang, Vorsitzender des Vorstands, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz, in den Aufsichtsrat berufen. Zudem hat Herr Bernhard Hallermann, Mitglied des Vorstands, Volksbank Süd-Emsland eG, Emsbüren, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 niedergelegt. Satzungsgemäß ist eine Nachwahl vorzunehmen, wobei sich die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder nach der restlichen regulären Amtszeit der Ausgeschiedenen bestimmt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Olaf Klose
und als Nachfolger für Herrn Bernhard Hallermann
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2023 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nach zu wählen. Die Eignung der vorbenannten neuen Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wurde nach den maßgeblichen Vorgaben geprüft und festgestellt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. |
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4. |
Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 26. Februar / 2. März 2021 zwischen der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. |
Der Gewinnabführungsvertrag im Wortlaut:
Gewinnabführungsvertrag
zwischen der
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main,
– im Folgenden „DZ BANK“ genannt –
und der
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– im Folgenden „Gesellschaft“ genannt –
§ 1
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§ 2
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§ 3
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§ 4
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§ 5
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§ 6
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Frankfurt am Main, 2. März 2021 |
gez. Dr. Riese gez. Brouzi |
Schwäbisch Hall, 26. Februar 2021 |
gez. Klein gez. Gießler |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 1. Mai 2021 in Textform oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Rechtsabteilung, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall – Telefax: 0791 / 46-78352657.
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:
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Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DZ BANK AG), und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG vom 26. Februar 2021 / 2. März 2021, |
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die festgestellten Jahresabschlüsse und die Lageberichte der DZ BANK AG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2020, |
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der gemeinsame Bericht der Vorstände der DZ BANK AG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG gemäß § 293a AktG zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der DZ BANK AG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, |
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der Prüfungsbericht gemäß § 293e AktG des Vertragsprüfers über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DZ BANK AG und der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Schwäbisch Hall, im März 2021
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Der Vorstand