DEHAG Hospitality Group AG
Eschborn
An alle Aktionäre der DEHAG Hospitality Group AG
Mit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 13:00 Uhr,
im
Best Western Plus iO Hotel,
Graf-Zeppelin-Straße 2, 65824 Schwalbach im Taunus
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 mit Bericht des Vorstands über das abgelaufene sowie das laufende Geschäftsjahr |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.605.522,09 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zustimmung zur Änderung der bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der Gesellschaft als jeweils herrschender Gesellschaft (Organträger) und ihren drei Tochtergesellschaften als jeweils beherrschter Gesellschaft (Organgesellschaft) wie folgt zu erteilen: a) Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der BWH Hotel Group Central Europe GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 23614) vom 29.06.1989, geändert am 29.12.1990, wird in dessen § 4 Ziffer 3. wie folgt neu gefasst: „Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.“ Dieser Änderung wird zugestimmt. b) Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der progros Einkaufsgesellschaft mbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 26683) vom 29.06.1989, geändert am 29.12.1990, wird in dessen § 4 Ziffer 3. wie folgt neu gefasst: „Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.“ Dieser Änderung wird zugestimmt. c) Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der unitels consulting GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 41415) vom 24.07.1997 wird in dessen § 5 wie folgt neu gefasst: „Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.“ Dieser Änderung wird zugestimmt. |
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7. |
Verschiedenes |
Hinweise
Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht.
Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 07. Mai 2021 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 11. Mai 2021 vorlegen.
Eschborn, im April 2021
Der Vorstand