Paedi Protect AGMarburgEinladung zur HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der amDonnerstag, den 28. April 2022, um 12:00 Uhr (MESZ)als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Paedi Protect AG zum 31. Dezember |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum |
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4. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Markus Hubbert und Herr Dr. Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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5. |
Satzungsänderung bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates Die Zahl der Mitglieder soll von vier auf fünf Mitglieder erhöht werden. Da keine § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt: „Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern.“ |
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6. |
Wahl eines zusätzlichen Aufsichtsratsmitglieds Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, aufschiebend bedingt durch die Herrn Kemal Bäuerle, Unternehmer, Königsbach-Stein bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen, Schaffung eines Bedingten Kapitals Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.6 Bedingtes Kapital 2017 Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.7 Bedingtes Kapital 2018 Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.8 Bedingtes Kapital 2019 Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.9 Bedingtes Kapital 2020 Sofern die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung unter § 4.10 Bedingtes Kapital 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
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WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Der Vorstand der Paedi Protect AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2022 nach Maßgabe von
§ 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der
Paedi Protect AG sowie deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
am 28. April 2022 ab 12:00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de
im dort zugänglichen passwortgeschützten HV-Portal („HV-Portal“) in Bild und Ton übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen.
Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen im Aktienregister gemäß §§ 10 Abs. 1 Satz 3, 67 AktG eingetragenen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung schriftlich angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Donnerstag, den 21. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:
Paedi Protect AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Telefax: +49 (511) 47 40 23 19
E-Mail: paediprotect-hv@gfei.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen.
Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bis spätestens am 21. April 2022, 24:00 Uhr MESZ, werden den Aktionären
Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort)
für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de
zugesandt.
Details zum HV-Portal
Ab dem 07. April 2022, 0:00 Uhr, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de
das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen, in den nachfolgenden
Abschnitten näher beschriebenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl ausüben sowie elektronisch Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilen. Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Die individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort)
werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises
des Anteilsbesitzes zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe
oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären
nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte
zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post,
Telefax oder E-Mail bis zum Ablauf des 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt
des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Paedi Protect AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: paediprotect-hv@gfei.de
Die Möglichkeit der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises einer Vollmacht durch
Übermittlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
paediprotect-hv@gfei.de
steht darüber hinaus auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden
über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form
der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.
Stimmrechtsvertretung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können für die Ausübung des Stimmrechts auch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen
der Textform. Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird,
müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte zugeschickt. Das Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post,
Telefax oder E-Mail bis zum Ablauf des 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt
des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Paedi Protect AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: paediprotect-hv@gfei.de
Zudem können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de/
hier unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung 2022“ erteilt werden. Diese
Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft über das HV-Portal steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am 28. April 2022 zur Verfügung.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft müssen diesem
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Er nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben. Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung (siehe
oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Ein Formular, das für die Briefwahl verwendet
werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung zusammen mit den Zugangskarten zugesandt.
Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de/
zum Download zur Verfügung.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann per Post, Telefax oder E-Mail bis zum Ablauf des
27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Paedi Protect AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: paediprotect-hv@gfei.de
Briefwahlstimmen können zudem elektronisch über das HV-Portal auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de/
abgegeben werden. Diese Möglichkeit der Briefwahl über das HV-Portal steht bis zum
Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 28. April 2022 zur Verfügung.
Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl
bedienen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 28. April 2022 ab 12:00 Uhr (MESZ) live über das Internet auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de/
hier unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung 2022“ im passwortgeschützten
HV-Portal in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung (siehe oben unter „Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) werden
den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer
und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals zugesandt.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre können gemäß den §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands
und des Aufsichtsrates stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Paedi Protect AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: paediprotect-hv@gfei.de
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 13. April 2022, 24:00 MESZ, der Gesellschaft zugehen,
werden von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
https://hv.paediprotect.de/
im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.
Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht wurden, werden
in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 28.
April 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre die Möglichkeit, selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Vorfeld der
Hauptversammlung Fragen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
Fragen sind bis spätestens 27. April 2022, 12:00 Uhr (MESZ), an die E-Mail-Adresse
paediprotect-hv@gfei.de
zu übermitteln. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer
angegeben werden.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der
virtuellen Hauptversammlung am 28. April 2022 gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz per E-Mail über die E-Mail-Adresse
paediprotect-hv-widerspruch@gfei.de
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars
zu erklären. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln,
indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer
angegeben werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hv.paediprotect.de/
die folgenden Unterlagen zugänglich:
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Der Jahresabschluss der Paedi Protect AG zum 31. Dezember 2021 |
― |
Der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 |
― |
Neufassung der Satzung mit den geplanten Änderungen |
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Paedi Protect AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme
an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Paedi
Protect AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art.
6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§ 118 ff. AktG.
Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten. Diese Rechte können sie gegenüber der Paedi Protect AG unentgeltlich über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Paedi Protect AG
Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg
Telefax: +49 (6421) 96870-99
E-Mail: datenschutz@paediprotect.de
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls
unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.
Marburg, im März 2022
Paedi Protect AG
Der Vorstand