Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung,
|
Kontoinhaber: | Baader Bank AG |
IBAN: | DE33 7003 3100 0088 8421 25 |
BIC: | BDWBDEMMXXX |
Bank: | Baader Bank Aktiengesellschaft |
Verwendungszweck: | „Kapitalerhöhung medondo holding AG“ |
Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision
berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang
der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle.
Die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bucht die Bezugsrechte (ISIN DE000A30U9B8
/ WKN A30U9B), die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0008131350)
entfallen, am 8. April 2022 mit Record Tag 7. April 2022 bei den betreffenden depotführenden
Kreditinstituten ein. Diese werden voraussichtlich am gleichen Tag den Depots der
Aktionäre der Gesellschaft gutschreiben. Vom 6. April 2022 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte
von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts
abgetrennt und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.
Entsprechend dem Bezugsverhältnis kann für sechs auf den Inhaber lautende alte Stückaktien
eine Neue Aktie bezogen werden.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind
spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 20. April 2022 (24:00 Uhr), auf das bei der
Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der Bezugsstelle zu übertragen. Bezugserklärungen
können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis
auf dem vorgenannten Konto der Bezugsstelle gutgeschrieben ist.
Nicht aufgrund des Bezugsrechts gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei
verwendet werden und sollen insbesondere im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen
Investoren in Deutschland und bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland angeboten werden.
Börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten
Die Bezugsrechte sind frei übertragbar. Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von
der Gesellschaft noch von der Baader Bank Aktiengesellschaft organisiert. Eine Preisfeststellung
an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich
für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte
werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung
ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Lieferung der Neuen Aktien (ISIN DE0008131350 / WKN 813135) erfolgt nach Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung
der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor Ablauf
der 19. Kalenderwoche 2022 gerechnet werden.
Gemäß der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Nummer 2 des Wertpapierprospektgesetzes
wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt.
Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Website des Emittenten unter
https://holding.medondo.com
unter der Rubrik Investor Relations (https://holding.medondo.com/wp-content/uploads/2022/03/WpPG_WIB_gesamt.pdf)
abrufbar. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte dieses Wertpapier-Informationsblatt
sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts gelesen werden.
Risikohinweise
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals vom 30. März 2022 wird unwirksam,
wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Juli 2022 durchgeführt wird. Das Bezugsangebot
steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister der Gesellschaft.
Die Bezugsstelle ist berechtigt, den Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung
jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Falle der
Kündigung des Vertrags über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung der
Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor
Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die
Bezugsstelle jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer
solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt
und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit
diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung
der Kapitalerhöhung von der Bezugsstelle an die Gesellschaft überwiesen wurden. Diese
Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre
besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche
nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten
bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
einen Verlust erleiden.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits
Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien
erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach
den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapier-Informationsblatt
vom 23. März 2022 veröffentlicht, das unter
https://holding.medondo.com
unter der Rubrik Investor Relations (https://holding.medondo.com/wp-content/uploads/2022/03/WpPG_WIB_gesamt.pdf)
einsehbar ist.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme
der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit
Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar
noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben
werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt
oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung
der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch
bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert
werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities
Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.
Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
München, im April 2022
medondo holding AG
Der Vorstand