aap Implantate AGBerlin– WKN A3H210 –
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite
zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Vergütungsbericht Vorstand und Aufsichtsrat Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 samt Vermerk über dessen Prüfung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden Bedingten Kapitalia Die Hauptversammlung hat am 6. Juli 2012 ein Bedingtes Kapital 2012/I in Höhe von Weiterhin hat die Hauptversammlung am 14. Juni 2013 ein Bedingtes Kapital 2013/I in Schließlich hat die Hauptversammlung am 13. Juni 2014 ein Bedingtes Kapital 2014/I Zuletzt hat die Hauptversammlung am 16. Juni 2017 ein Bedingtes Kapital 2017 in Höhe Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Beschlussfassung über die Aufstockung des Bedingten Kapitals 2019/I Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 und der Eintragung der entsprechenden Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- Am 25. August 2020 begab die Gesellschaft aufgrund der am 21. Juni 2019 erteilten Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital Aufgrund der am 20. Oktober 2021 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Für den Fall, dass die Hauptversammlung den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9. |
Beschlussfassung über die Streichung von § 5 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital Die derzeit in § 5 Abs. 4 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital Es soll ein neues Genehmigtes Kapital 2022/I geschaffen werden und die Satzung entsprechend
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10. |
Wahlen zum AR Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen
als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Nach § 100 Abs. 5 AktG muss dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein Mitglied Es ist vorgesehen, dass Frau Dr. Nathalie Krebs im Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 10 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Frau Dr. Nathalie Krebs Frau Dr. Nathalie Krebs ist in keiner Gesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Frau Dr. med. Nathalie Krebs-Gerber ist mit Herrn Jürgen W. Krebs verheiratet, der Frau Jacqueline Rijsdijk
Herr Marc Langner Herr Marc Langner ist in keiner Gesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
11. |
Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 113 Abs. 1 AktG entscheidet die Hauptversammlung über die den Aufsichtsratsmitgliedern Soweit eine von der Hauptversammlung neu festgesetzte Vergütung von dem vom Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen deshalb vor zu beschließen.
Die Vergütungsregelung ersetzt die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung zudem vor, das vom „Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der aap Implantate AG richtet sich nach I. Vergütungsbestandteile Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat geht zurück auf einen Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass angesichts der gestiegenen Anforderungen
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der aap Implantate AG besteht dementsprechend In Entsprechung zu G.18 DCGK sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats eine reine Festvergütung Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll insgesamt ausgewogen sein und II. Verfahren Die Regelungen zur Vergütung sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats sollen regelmäßig Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Vorstand und Aufsichtsrats haben für das Geschäftsjahr 2021 erstmals gemeinsam einen In Entsprechung zu E.1 DCGK legen alle Mitglieder des Aufsichtsrats der Vorsitzenden
Bericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der 1) Grundlagen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands I. Vorbemerkung Der vorliegende Vergütungsbericht bildet das bisherige Vergütungssystem ab. Die bestehenden Das System der Vorstandsvergütung ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine langfristig Bei der Festlegung der Gesamtvergütung sowie der Aufteilung auf einzelne Vergütungsteile II. Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand der aap besteht aus drei Mitgliedern: Herr Rubino Di Girolamo (60) ist Vorstandsvorsitzender / CEO und für die Bereiche Corporate Development, Herr Marek Hahn (47) ist Mitglied des Vorstands / CFO und verantwortet im Unternehmen die Bereiche Frau Agnieszka Mierzejewska (39) ist seit 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands / COO und für die Bereiche Vertrieb III. Besondere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage für die Vorstandsvergütung Die aap Implantate AG befand sich auch in 2021 in einem umfassenden Restrukturierungs- und Vergütungsbestandteile und Anpassungsmechanismus Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder der aap Implantate AG setzen sich aus einem festen Grundgehalt, einem jährlichen variablen Die Ansprüche auf die Teilbeträge des jährlichen variablen Bonus, die sich auf die Der Sonderbonus wird für ganz spezielle, außerordentliche vordefinierte Transaktionen und Ereignisse gewährt, wie zum Beispiel eine Veräußerung Daneben bestehen für einige Mitglieder des Vorstands aktienbasierte Vergütungen, die Aufgrund der besonderen Vergütungsausgestaltung sieht das Vergütungssystem keine konkrete V. Begrenzung bei außergewöhnlichen Entwicklungen, Clawback Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds ist, auf eine maximale Gesamtvergütung Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Erträge / Entwicklungen, Zudem kann der Aufsichtsrat bei außerordentlichen Leistungen oder Erfolgen der Vorstandsmitglieder Das Vergütungssystem für den Vorstand der aap Implantate AG sieht für das Geschäftsjahr 2021 keine Rückforderungsvereinbarung (sog. VI. Leistungen im Falle der Beendigung der Tätigkeit Für den Fall eines „Change of Control“ bei der Gesellschaft steht den Vorstandsmitgliedern VII. Anrechnung der Vergütung bei Nebentätigkeiten In Übereinstimmung mit E.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen 2) Grundlagen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats I. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der aap besteht aus drei Mitgliedern. Frau Dr. med. Nathalie Krebs (50) ist Aufsichtsratsvorsitzende und Frau Jacqueline Rijsdijk (65) stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. Zudem gehört dem Aufsichtsrat Herr Marc Langner (46) an. Herr Langner folgte im Wege der gerichtlichen Bestellung mit Wirkung zum II. Vergütungsbestandteile Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat geht zurück auf einen a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine b) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres c) Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied neben seinen Auslagen die d) Die Vergütungsregelung ersetzt die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der aap Implantate AG besteht dementsprechend aus einer jährlichen festen Vergütung sowie In Entsprechung zu G.18 DCGK sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats eine reine Festvergütung Die Regelungen zur Vergütung sowie das Vergütungssystem des Aufsichtsrats sollen regelmäßig 3) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG Die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der aap Implantate AG im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten festen und variablen Gesamtbezüge des Vorstands der Wie oben ausgeführt, ist der langfristige Teil der variablen Vergütung im Sinne eines Durch das fixe Grundgehalt ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Der jährliche variable Bonus hängt unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Im Geschäftsjahr 2021 ist der jährliche variable Bonus durch einen Maximalwert in Da diese Aspekte zentrale Erfolgsfaktoren für den langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben zu den angewendeten Leistungskriterien.
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der Die nachfolgende Tabelle enthält die Angaben zu der im Jahr 2021 gewährten und geschuldeten
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Diesem Ausschuss 4) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG Im Folgenden wird der Vertikalvergleich gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG dargestellt. Frau Agnieszka Mierzejewska wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 als COO in den Vorstand Herr Marc Langner folgte im Wege der gerichtlichen Bestellung mit Wirkung zum 1. November 5) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 3 AktG Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der aap Implantate AG wurden in 2021 keine Aktien gewährt oder zugesagt. Den Mitgliedern des Vorstands der aap Implantate AG wurden bis zum 31.12.2021 Aktienoptionen gemäß der folgenden Übersicht
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der aap Implantate AG wurden bis zum 31.12.2021 keine Aktienoptionen gewährt oder zugesagt. Die wesentlichen Bedingungen der entsprechenden Aktienoptionsprogramme, einschließlich Aktienoptionsprogramm 2014 Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 wurden Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft Aktienoptionsbesitz Agnieszka Mierzejewska (COO):
Die Ausübungsbedingungen des Aktienoptionsprogramms 2014 haben sich bis zum 31.12.2021 Aktienoptionsprogramm 2015 Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 wurden Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands Aktienoptionsbesitz Marek Hahn (CFO):
Die Ausübungsbedingungen des Aktienoptionsprogramms 2015 haben sich bis zum 31.12.2021 Aktienoptionsprogramm 2017 Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 wurden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Mitglieder Aktienoptionsbesitz Marek Hahn (CFO):
Aktienoptionsbesitz Agnieszka Mierzejewska (COO):
Die Ausübungsbedingungen des Aktienoptionsprogramms 2017 haben sich bis zum 31.12.2021 6) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 4 AktG Von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawbacks), 7) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 5 AktG Im Geschäftsjahr 2021 existierten keine Bestandteile der Vergütung der Mitglieder 8) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 6 AktG Der vorliegende Bericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats 9) Angaben gem. § 162 Abs. 1 Nr. 7 AktG Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht das von der ordentlichen Hauptversammlung 10) Angaben gem. § 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG Im Geschäftsjahr 2021 existierten keine Leistungen, die einem Mitglied des Vorstands 11) Angaben gem. § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG Alle Leistungen, die einem Mitglied des Vorstands der aap Implantate AG im Geschäftsjahr 2021 für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner In Entsprechung zu G.12 und G.13 des DCGK in seiner Fassung vom 19. Dezember 2019 Für den Fall eines „Change of Control“ bei der Gesellschaft steht den Mitgliedern 12) Angaben gem. § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG Im Geschäftsjahr 2021 existierten keine Leistungen, die einem Mitglied des Vorstands 13) Angaben gem. § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 hat kein Mitglied des Vorstands der aap Implantate AG seine Tätigkeit beendet. Dementsprechend existierten keine Leistungen, Berlin, 4. Mai 2022
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die aap Implantate AG, Berlin Prüfurteil Wir haben den Vergütungsbericht der aap Implantate AG, Berlin für das Geschäftsjahr Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, Berlin, 4. Mai 2022
|
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz |
Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) gemäß § 1
Abs. 1 bis Abs. 3 COVID-19-Gesetz abgehalten. Die gesamte, in dem Raum UG-129 in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lorenzweg 5, 12099 Berlin, (Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes), stattfindende Hauptversammlung wird zu diesem Zweck
am 1. Juni 2022 ab 9.00 Uhr (MESZ) über den Online-Service der Gesellschaft im Internet
unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend (siehe Ziff. 2 „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“)
beschrieben ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft verfolgen. Darüber hinaus
können Aktionäre persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht
per Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ausüben sowie über den Online-Service der Gesellschaft Fragen
stellen und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.
Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung
nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters,
vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie
die Einräumung des Stimmrechts sowie der Fragemöglichkeit und der Möglichkeit zum
Widerspruch berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs.
1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).
Der Online-Service ist im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
ab dem 20. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die
ihre Berechtigung nachgewiesen haben, und ggf. ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um
den Online-Service der Gesellschaft nutzen zu können, müssen sie sich mit der Zugangskartennummer
und dem Zugangscode einloggen, welche sie mit ihrer Zugangskarte für den Online-Service
der Gesellschaft erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte
in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche
im Online-Service der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Nutzung des Online-Services
der Gesellschaft und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen können die Aktionäre dem
dort hinterlegten Informationsblatt entnehmen.
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung |
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere
des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis
müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 25. Mai 2022 und der Nachweis der Berechtigung bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr) des 28. Mai 2022 unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:
aap Implantate AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in
Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachgewiesen werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des 20. Mai 2022 (Nachweisstichtag) beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Zugangskarten für den Online-Service der Gesellschaft übersandt, auf denen die Zahl
der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Zugangskarten für den Online-Service der Gesellschaft sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl |
Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, ohne
an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Hierzu ist eine ordnungsgemäße
Anmeldung erforderlich (siehe hierzu Ziff. 2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl kann über den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
erfolgen. Die Stimmabgabe über den Online-Service der Gesellschaft unter der Internetadresse
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
ist ab dem 20. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung am 1. Juni 2022 möglich.
Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 kann
im Online-Service der Gesellschaft eine über den Online-Service vorgenommene Stimmabgabe
auch geändert oder widerrufen werden. Einzelheiten zur Stimmabgabe über den Online-Service
der Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und
den Nutzungsbedingungen entnehmen.
Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige
Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe
zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Zugangskarte
für den Online-Service der Gesellschaft, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
übersandt wird, enthalten und zudem im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
einsehbar.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich
der Briefwahl bedienen.
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten |
Aktionäre können ihr Stimmrecht in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG, eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person, oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG noch eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der
Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zu erfolgen.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
gemäß § 134a AktG und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen enthält
die Satzung der Gesellschaft keine Vorgaben. Das Gesetz verlangt lediglich, dass diese
vorstehend genannten zu Bevollmächtigenden die ihnen erteilten Vollmachten nachprüfbar
festhalten. Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG oder eine andere in § 135 AktG genannte Person bevollmächtigt werden
soll, ist es möglich, dass die zu bevollmächtigende Person eine besondere Form der
Vollmacht verlangt. Sollte ein Aktionär einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine andere der in § 135 AktG genannten
Personen bevollmächtigen wollen, so ist dringend anzuraten, sich mit diesen Personen
über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigte, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters,
können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne
von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung
von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
ausüben. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Zugangskarte für
den Online-Service der Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für
die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres
Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen
Gründen bis spätestens zum Ablauf des 31. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft
unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
aap Implantate AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Erteilung der Vollmacht ist darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske über
den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 möglich.
Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 ist
auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten
oder über den Online-Service erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht – jeweils
fristgemäß – sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt als auch über den Online-Service
der Gesellschaft erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen
Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service abgegebene
Vollmacht als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten und
zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske in dem
Online-Service können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den
Nutzungsbedingungen entnehmen.
Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über
den Online-Service der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte vom Aktionär Zugangskartennummer und einen neuen Zugangscode erhält.
Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis
der Bevollmächtigung, ein darüberhinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft in Textform ist nicht erforderlich. Auch im Fall einer Vollmachtserteilung
sind Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
5. Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird aufgrund
einer ihm erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine Weisung
erteilt wurde; er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zum Stellen
von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine
fristgerechte Anmeldung erforderlich (siehe hierzu Ziff. 2 „Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung
der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zu erfolgen.
Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen.
Das Vollmachts- und Weisungsformular für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
mit den entsprechenden Erläuterungen ist auf der Zugangskarte für den Online-Service
der Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten
Anmeldung übermittelt wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen außerdem im Internet
unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf müssen auf einem der folgenden Wege aus
organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
an die Gesellschaft übermittelt werden:
aap Implantate AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung
der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 möglich.
Hierfür ist im Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche „Vollmacht und Weisung
an den Stimmrechtsvertreter erteilen“ vorgesehen. Bis zum Beginn der Abstimmung in
der virtuellen Hauptversammlung am 1. Juni 2022 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung
einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den Online-Service erteilten
Vollmacht möglich.
Wird eine Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – jeweils
fristgemäß – sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt als auch über den Online-Service
der Gesellschaft erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs
bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service der Gesellschaft abgegebene
Vollmacht mit Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von
Vollmachten mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und zum Widerruf
einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service der
Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den
Nutzungsbedingungen entnehmen.
Soweit der von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch bei Bevollmächtigung
des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und Nachweis
des Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
6. |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG |
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der aap Implantate AG zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens am 17. Mai 2022, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
aap Implantate AG
Vorstand
„Hauptversammlung“
Lorenzweg 5
D-12099 Berlin
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen
halten.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens – soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
7. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG |
Da die ordentliche Hauptversammlung am 1. Juni 2022 als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und eine physische Präsenz der Aktionäre ausgeschlossen ist, können
Aktionäre am Ort der Hauptversammlung keine Gegenanträge stellen; auch der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht hierfür nicht zur Verfügung. Entsprechendes
gilt für Wahlvorschläge von Aktionären.
Nach § 1 Abs. 2 S. 3 COVID-19-Gesetz gelten jedoch Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, als in
der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist. Für die Hauptversammlung der Gesellschaft erfordert dies die ordnungsgemäße Anmeldung
und den Nachweis der Berechtigung nach den vorstehenden Bestimmungen. Das Recht des
Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung
abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung
mit der erforderlichen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge
oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Webseite
der Gesellschaft
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also
bis 17. Mai 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse
aap Implantate AG
Legal Affairs
Lorenzweg 5
D-12099 Berlin
Telefax: +49 30 75 01 92 90
E-Mail: c.roecke@aap.de
übermittelt und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
8. |
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation |
Die Aktionäre haben ein Fragerecht, das ihnen im Wege der elektronischen Kommunikation
einzuräumen ist (§ 1 Abs. 2 S. 1 COVID-19-Gesetz). Gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz
hat der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entschieden, vorzugeben, dass
die Aktionäre ihre Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung (d.h. bis zum
30. Mai 2022, 24:00) im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand
wird entsprechend dem COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er Fragen beantwortet.
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den Nachweis der Berechtigung
erbracht haben, können ihre Fragen bis 30. Mai 2022, 24:00 Uhr, über den Online-Service der Gesellschaft im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
übermitteln.
9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung |
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation
(also per Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit
eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende
Erklärungen sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch
den Versammlungsleiter möglich und sind der Gesellschaft über den Online-Service der
Gesellschaft zu übermitteln.
10. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung |
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die
nach § 124a AktG erforderlichen Informationen und weitere Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
vor und während der Hauptversammlung können im Internet unter
https://www.aap.de/investoren/hauptversammlung
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Vollmachtsformulare werden den Aktionären
zusammen mit der Zugangskarte für den Online-Service der Gesellschaft direkt übermittelt;
eine Verpflichtung zur Verwendung dieser von der Gesellschaft angebotenen Formulare
besteht nicht.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der virtuellen Hauptversammlung
unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglich sein.
11. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
Zum Zeitpunkt der Einberufung betragen die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl
der Stimmrechte 5.959.531.
12. |
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre |
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte für
den Online-Service der Gesellschaft) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
um den Aktionären die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die aap Implantate AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Aktionäre gegenüber der aap Implantate AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:
datenschutz-aap@legitimis.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
aap Implantate AG
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Sie erreichen den externen Datenschutzbeauftragten unter:
Dipl. WJur. Sebastian Feik
legitimis GmbH
Ball 1
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/28941-0
E-Mail: datenschutz-aap@legitimis.com
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.aap.de/datenschutz
zu finden.
Berlin, im Mai 2022
aap Implantate AG
Der Vorstand