Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftMünchenDividendenbekanntmachungISIN DE0005190003 / WKN 519000 (Stammaktie) und
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Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Auszahlung ist daher für den 16. Mai 2022 vorgesehen.
Die Dividende wird ab diesem Tag über die Clearstream Banking AG durch die Depotbanken
grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer
ausbezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht
haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen
aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
München, im Mai 2022
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Der Vorstand