Ergänzungsantrag gemäß § 122 Abs. 2 AktG zur Tagesordnung der Hauptversammlung
niiio finance group AG
Görlitz
ISIN DE000A2G8332
WKN A2G833
Ergänzungsantrag gemäß § 122 Abs. 2 AktG zur Tagesordnung der Hauptversammlung
Die Deutsche Tech Ventures GmbH, die 35,7 % der Aktien der niiio finance group hält, hat mit Schreiben vom 11.06.2022 gemäß § 122 Abs. 2 AktG beantragt, die Tagesordnung der für Donnerstag, den 7. Juli 2022, um 10:00 Uhr MESZ, in der re:mynd Agentur, Hanauer Landstraße 154, 60314 Frankfurt am Main einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der niiio finance group AG um den folgenden Agendapunkt 8 zu ergänzen:
8. |
Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Beendigung dieser Hauptversammlung wird die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsräte Steffen Seeger und Prof. Dr. Peter Balzer enden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Deutsche Tech Ventures GmbH vor,
erneut in den Aufsichtsrat der niiio finance group AG zu wählen. Die Wahl der beiden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. |
Görlitz, im Juni 2022
niiio finance group AG
Der Vorstand