Beta Systems Software AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die SPARTA AG, mit Sitz in Heidelberg, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3 AktG und gemäß § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der Beta Systems Software AG, mit Sitz in Berlin, – dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG (Mitteilung nach § 20 Abs. 3 AktG) – gehört.
Berlin, den 29.09.2022
Beta Systems Software AG
Der Vorstand
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