Da Vinci Luxury AG
Kaiserslautern
Berichtigung der Einladung
zur Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG
am 31. August 2015
1. |
Absatz 1 und die unmittelbar folgende Adressangabe unter‚ Teilnahme an der Hauptversammlung’ wird durch folgende Formulierung ersetzt: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
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2. |
Eine fristgemäße physische Hinterlegung von Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung kann bei nachstehender Hinterlegungsstelle erfolgen:
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3. |
Einladungen zur Hauptversammlung in physischer oder digitaler Form (Mitteilung gemäß § 125 AktG) sind ausschließlich bei der nachstehend genannten Adresse der Da Vinci Luxury AG anzufordern. |
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4. |
Die vollständige Kontaktadresse der Da Vinci Luxury Ag lautet:
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5. |
Anfragen, Anträge und Gegenanträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung sowie eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden veröffentlicht unter ‚Inverstor Relations’ auf der Homepage der Gesellschaft: www.davinci-luxury.com. Dort stehen auch der Geschäftsbericht 2014 und die aktuelle Einladung zur Hauptversammlung als PDF-Dateien zur Verfügung. |
Der Vorstand