Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft

Hof

WKN 733110
ISIN DE0007331100
LEI 3912 007V TOAR AO9R G871

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am

Donnerstag, 12. November 2020 um 11.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der
RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
in
95030 Hof, Ossecker Straße 172, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft über das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Satzungsänderung

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 (3) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Der Aufsichtsrats kann allen oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) erteilen.“

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.“

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Satz 1 wie folgt neu zu fassen:

„Die am 9. Mai 1896 unter der Firma Spinnerei Neuhof gegründete Aktiengesellschaft firmiert unter Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft.“

Hinweise und Erläuterungen zur Tagesordnung

Zum Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Abstimmung, da der Jahresabschluss vom Aufsichtsrat am 24. September 2020 bereits festgestellt wurde. Über eine Gewinnverwendung ist nicht zu beschließen, da der Jahresabschluss zum 31.12.2019 einen Bilanzverlust ausweist.

Der bisherige Wortlaut des § 9 (3) der Satzung lautet: „Der Aufsichtsrat kann Vorstands-Mitgliedern die Befugnis verleihen, auch allein die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen.“ Die Satzungsänderung nach Tagesordnungspunkt 4.a) ist erforderlich, da die Satzung bislang die Möglichkeit der Befreiung des Vorstands von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) nicht vorsieht, dies aber hinsichtlich der Personenidentität des Vorstands mit der Vertretung der Tochtergesellschaft in der Praxis hilfreich ist.

Der bisherige Wortlaut des § 3 Satz 1 der Satzung lautet: „Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.“ Die Satzungsänderung nach Tagesordnungspunkt 4.b) ist angezeigt, da der Begriff „elektronischer Bundesanzeiger“ überholt ist; er soll daher durch den aktuell gültigen Begriff „Bundesanzeiger“ ersetzt werden. Materiell ändert sich an der Form und Ort der Bekanntmachung nichts, da der Bundesanzeiger ohnehin nur elektronisch verfügbar ist.

Der bisherige Wortlaut des § 1 Satz 1 der Satzung lautet: „Die am 9. Mai 1896 unter der Firma Spinnerei Neuhof gegründete Aktiengesellschaft firmiert zukünftig unter Neuhof Textil-Holding AG.“ Die Satzungsänderung nach Tagesordnungspunkt 4.c) dient nur der Klarstellung, die erforderlich ist, weil in der derzeitig gültigen Satzung in der Fassung vom 17.08.2010 sowohl die Firma „Neuhof Textil-Holding AG“ als auch „Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft“ verwendet wird.

Unterlagen

Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Ossecker Straße 172, 1. Stock, 95030 Hof, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft;

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung anmelden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Demnach sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 05. November 2020 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift anmelden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 22. Oktober 2020 (00.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen), das ist der 05. November 2020 (24.00 Uhr), zugehen muss. Der Nachweis des Aktienbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Str. 172
95030 Hof
Fax 09281 / 54 91 499

Nach Eingang der Anmeldung mit Nachweis des Aktienbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die entsprechende Stimmrechtsvollmacht ist – sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird – schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft bei der Registrierung zur Hauptversammlung vorzulegen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht keine Schriftformerfordernis. In diesen Fällen ist die Vollmacht durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form ab.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge, Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung (§122 AktG) sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft
Ossecker Straße 172
95030 Hof
Fax 09281 / 54 91 499

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach Eingang im Internet unter

www.neuhof-textil-holding-ag.de

veröffentlicht.

 

Hof, im September 2020

Neuhof Textil-Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dieter Laubmann

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