MOLOGEN AG
Hamburg
WKN A2LQ90
ISIN DE000A2LQ900
– Berichtigte Einladung zur Hauptversammlung –
Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der
MOLOGEN AG
mit Sitz in Hamburg
(„Gesellschaft“)
am 7. Mai 2024 um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Meridiana Capital Group GmbH,
Johnsallee 30, 20148 Hamburg,
ein.
I. |
TAGESORDNUNG
Gemäß § 8 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der aktuelle Aufsichtsrat besteht seit Mai 2023 aus den Herren Dr. Gabriel Salgo, Frank Pauly und Wenhai Wang. Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Mandate zum Ende der Hauptversammlung, welche über eine Neuwahl des Aufsichtsrates beschließt unter der Bedingung niedergelegt, dass diese wirksam durchgeführt wird und ebenso wirksam über die Neuwahl des Aufsichtsrates beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor:
für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Bei den vorgeschlagenen Kandidaten liegen keine Hinderungsgründe im Sinne des § 100 AktG vor. Herr Peter Hufnagel ist geschäftsführender Direktor der MERIDIANA Blockchain Ventures SE. Die beiden anderen Kandidaten sind nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten Kapitals gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Soweit der Vorstand während eines Geschäftsjahres die Ermächtigung ausnutzt, wird er in der folgenden Hauptversammlung hierüber berichten.
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG sah bisher vor, dass sich dieser Nachweis auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen musste. Mit Änderung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG durch das zum 15. Dezember 2023 in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde der Nachweisstichtag nun auf den Zeitpunkt des Geschäftsschlusses des 22. Tages vor der Hauptversammlung festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung der Gesellschaft zu fassen: § 17 Abs. (2) Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: „Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der _Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.“ |
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II. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum 30. April 2024, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB), unter Nachweis ihres Aktienbesitzes, unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
MOLOGEN AG
Johnsallee 30
c/o Seaside Capital Markets GmbH
20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com
Als Nachweis der Berechtigung an der Teilnahme an der Hauptversammlung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, mithin den 15.04.2024, 24:00 Uhr, beziehen und muss an die vorgenannte Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Spracheabgefasst sein.
2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten |
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 Aktiengesetz (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:
MOLOGEN AG
Johnsallee 30
c/o Seaside Capital Markets GmbH
20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
3. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind an folgende Adresse auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
MOLOGEN AG
Johnsallee 30
c/o Seaside Capital Markets GmbH
20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com
4. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre |
Die MOLOGEN AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die EMail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die etwaige Eintritts-Kartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Die MOLOGEN AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die MOLOGEN AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Hendric Groth
MOLOGEN AG
Johnsallee 30
c/o Seaside Capital Markets GmbH
20148 Hamburg
Fax: +49 40 356 764-19
E-Mail: mail@meridiana-capital.com
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der MOLOGEN AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an mail@meridiana-capital.com. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Hamburg, im April 2024
MOLOGEN AG
Der Vorstand