Regionalwert AG Münsterland – Ordentliche Hauptversammlung (Donnerstag, den 10. August 2023, um 18.00 Uhr)

Regionalwert AG Münsterland

Münster

Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen zu der am

Donnerstag, den 10. August 2023, um 18.00 Uhr (MESZ)

in der Stadthalle Hiltrup, Westfalenstraße 197, 48165 Münster,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 der Regionalwert AG Münsterland

Die vorstehenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​regionalwert-muensterland.de/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 durch Beschluss des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren am 27. Juni 2023 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Der aufgestellte Jahresabschluss der Regionalwert AG Münsterland zum 31. Dezember 2022 weist einen Bilanzverlust aus. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Deshalb ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

2.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Bericht des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​regionalwert-muensterland.de/​hauptversammlung/​

veröffentlicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die letzte ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 27. August 2022 hat den Vorstand der Regionalwert AG Münsterland ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlage durch Ausgabe von auf den Namen lautenden vinkulierten Nennbetragsaktien um bis zu Euro 519.750 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrates teilweise Gebrauch gemacht. Wird die Durchführung der aktuellen Kapitalerhöhung nicht bis zum Tag der Hauptversammlung im Handelsregister eingetragen, sind die Personen, die Zeichnungen der neuen Aktien erklärt haben und bisher keine Aktionäre der Gesellschaft waren, nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. In diesem Fall werden diese jedoch als Gäste zugelassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Absatz 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 03. August 2023, 24.00 Uhr MESZ, per E-Mail unter folgender Adresse zugehen:

info@regionalwert-muensterland.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, ihre Stimmen vor der Hauptversammlung schriftlich oder per E-Mail abgeben (Briefwahl). Stimmabgaben per Briefwahl müssen unter Verwendung eines zur Verfügung gestellten Formulars per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft bis zum 08. August 2023, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Falls ein Aktionär/​eine Aktionärin selbst oder durch einen Vertreter an der Hauptversammlung teilnimmt (hierfür bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung), so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 20 Absatz 2 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein/​eine Aktionär/​Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis zum 08. August 2023, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münster
info@regionalwert-muensterland.de

Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen nach §§ 126, 127 AktG müssen per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen:

Regionalwert AG Münsterland
Bahnhofstraße 45
48143 Münsterinfo@regionalwert-muensterland.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären und Aktionärinnen nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 26. Juli 2023, 24.00 Uhr MESZ, der Gesellschaft zugehen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten, um Ihre Teilnahme als Aktionär/​Aktionärin und/​oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Wir verarbeiten folgende Daten von Aktionären/​Aktionärinnen und/​oder Bevollmächtigten, wobei nicht stets alle genannten Daten verarbeitet werden: Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Betrag der Nennbetragsaktien, Aktionärsnummer (die vorgenannten Daten entnehmen wir dem Aktienregister) und weitere personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese mitteilen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-, Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung und/​oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist. Ihnen wird über die betreffenden personenbezogenen Daten auf Anfrage Auskunft erteilt. Zudem haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können (wenn die Verarbeitung auf Grundlage von einer Interessenabwägung erfolgt) Widerspruch einlegen.

 

 

Regionalwert AG Münsterland

– Der Vorstand –

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