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Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft
Bonn
EINBERUFUNG
Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, den 14. August 2024, 11.00 Uhr,
im Plenarsaal des ehemaligen Plenargebäudes,
Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn
stattfindenden
54. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. |
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und der Lageberichte für die Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 der Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft und des Konzerns |
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2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2023
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
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Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die als solche im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der bei der Hauptversammlung eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft, Godesberger Allee 20, 53175 Bonn. Möglich ist auch eine Übersendung per E-Mail unter der Anschrift Info@vebowag.de.
Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge sind durch die Gesellschaft vor der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG nur dann zugänglich zu machen, wenn diese mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 30. Juli 2024 (24.00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. Wahlvorschläge brauchen u.a. auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Bonn, im Juni 2024
DER VORSTAND
Dr. Kleine-Hartlage