NEUFANG BRAUEREI AKTIENGESELLSCHAFT
Saarbrücken
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 12. Mai 2016, um 14.00 Uhr |
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung |
ein.
TAGESORDNUNG
I. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2015 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014/2015 |
II. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. |
III. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. |
IV. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für den Rest der Amtszeit die vom Amtsgericht Saarbrücken bestellten Aufsichtsratsmitglieder Frau Ursula Comont, Kfm. Angestellte, Erbes-Büdesheim und Herrn Lothar Kress, Dipl.-Betriebswirt (FH), Martinshöhe, zu wählen. |
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:
ifms GmbH Sulzbachstr. 39–41 66111 Saarbrücken |
Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 09. Mai 2016 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 10. Mai 2016 bei der Gesellschaft einzureichen.
Saarbrücken, im März 2016
NEUFANG BRAUEREI AG
Der Vorstand