ÜZW Energie AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ÜZW Energie AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

 

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 12. Juli 2023 um 14:30 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022
Bericht des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 02. Juni 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 3.303.287,48 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2022 in Höhe von
11,00 € je Aktie im Nennwert von 1,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital
in Höhe von 83.520,00 €: 83.520 Aktien à 11,00 €
918.720,00 €
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.384.567,48 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 3.303.287,48 €

Gemäß § 58 Aktiengesetz ist der Dividendenanspruch am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Turnusmäßig läuft mit dieser Hauptversammlung die Amtszeit von Herrn Graf Max-Georg von Arco auf Valley aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Graf Max-Georg von Arco auf Valley wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Mit Schreiben vom 02. Juni 2023 hat Herr Franz-Xaver Münsterer form- und fristgerecht mitgeteilt, dass er sein Amt als Aufsichtsrat mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juli 2023 auf eigenen Wunsch niederlegt. Die Amtszeit von Herrn Franz-Xaver Münsterer wäre regulär im Jahr 2025, mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025, abgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die Dauer der verbleibenden Amtszeit des ausscheidenden Herrn Franz-Xaver Münsterer, mithin bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025, Herrn Michael Münsterer in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Für den Fall, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 als mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB nach §§ 316 ff HGB prüfungspflichtig wird, schlägt der Aufsichtsrat vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Markmiller und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwalt aus München, zu wählen.

7.

Verschiedenes

 

Altheim, 06. Juni 2023

Vorstand

Comments are closed.