ABB AG – Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ABB AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Verschmelzung 25.06.2019

ABB AG

Mannheim

Hinweisbekanntmachung Abspaltung

Gemäß §§ 125 S.1, 62 Abs. 3 Satz 2 u. Abs. 4 Satz 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass Teile der ABB Immobilien und Projekte GmbH, Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 706427, – als übertragende Gesellschaft – auf die ABB AG, Mannheim eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 4664, – als übernehmende Gesellschaft – abgespaltet werden sollen. Dadurch wird die ABB Immobilien und Projekte GmbH, Mannheim, Teile ihres Vermögens mit allen Rechten und Pflichten auf die ABB AG, Mannheim, übertragen (Abspaltung zur Aufnahme).

Der Abspaltungs- und Übernahmevertrag wurde am 19. Juni 2019 abgeschlossen und wird zum Handelsregister der ABB AG, Mannheim, eingereicht.

Die Abspaltung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2019, 0:00 Uhr („Abspaltungsstichtag“).

Ein Zustimmungsbeschluss zur Abspaltung durch die Anteilsinhaber der ABB Immobilien und Projekte GmbH, Mannheim, und der ABB AG, Mannheim ist nicht erforderlich, da sämtliche Anteile an der ABB Immobilien und Projekte GmbH, Mannheim, von der ABB AG, Mannheim, gehalten werden (§§ 125 S.1, 62 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 4 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Abspaltungsberichtes, keiner Abspaltungsprüfung, keines Abspaltungsprüfberichtes, und keines Abfindungsangebots (§§ 125 S.1 i.V.m. 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 u. 3, 12 Abs. 3, 29 Abs. 1, 62 Abs. 1 u. Abs. 4 UmwG). Die Verpflichtungen nach §§ 125 S.1, 62 Abs. 3 UmwG sind in diesem Fall gemäß §§ 125 S.1, 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG für die Dauer eines Monats nach dem Abschluss des Abspaltungs- und Übernahmevertrages zu erfüllen.

Die Aktionäre der ABB AG, Mannheim, werden hiermit jedoch auf ihr Recht nach §§ 125 S.1, 62 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 3 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in welcher über die Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die ABB AG, Mannheim, zu richten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigung des Einberufungsverlangens nur erfolgen kann, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt wird, da nach Ablauf der Monatsfrist die Anmeldung der Abspaltung zum Handelsregister vorgenommen wird.

Der beurkundete Abspaltungs- und Übernahmevertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre liegen in den Geschäftsräumen der ABB AG, Kallstadter Str. 1, 68309 Mannheim, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Mannheim, 19.06.2019

Der Vorstand

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