AdCapital AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kennnummer: 521 450
ISIN: DE0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2022

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Dienstag, dem
12. Juli 2022, um 10:30 Uhr (MESZ) ein.

Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und über die Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im InvestorPortal in Bild und Ton übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
sind nicht berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene
Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist das Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in Spaichingen,
Otto-Hahn-Straße 10.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021 der AdCapital AG, des Konzernlageberichts der AdCapital AG und
des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der AdCapital AG zum
31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.828.405,49 auf neue Rechnung
vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Hans-Jürgen Döringer
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für
das laufende Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Weitere Angaben zur Hauptversammlung

Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14,
Seite 569, 570) in der zuletzt durch Art. 15 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10.
September 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Seite 4147, 4153) geänderten
Fassung („COVID-19-Gesetz“) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2022
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie sowie
zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der AdCapital
AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
des Jahres 2022 gemäß § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie
die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl)
und Vollmachtserteilung zu ermöglichen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser
Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich
oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und
von weiteren Aktionärsrechten:

 

Voraussetzung für den Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte der Aktionäre ist die ordnungsgemäße
Anmeldung zur Hauptversammlung. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden den Aktionären
mit der Anmeldebestätigung (entsprechend einer Eintrittskarte) individuelle Zugangsdaten
zur Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals der Gesellschaft übersandt (siehe
„Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts“).

Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton live über die Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im InvestorPortal übertragen (siehe „Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung“).

Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe „Ausübung des Stimmrechts“).

Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten
wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe „Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation“).

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im
InvestorPortal während der Dauer der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung einlegen (siehe „Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung“).

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Juni
2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der
nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 5. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

 

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Anmeldebestätigungen mit den
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals für die virtuelle
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu
tragen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die Hauptversammlung am Dienstag,
dem 12. Juli 2022, um 10:30 Uhr (MESZ) live im Internet über die Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

im passwortgeschützten InvestorPortal nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die
Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten InvestorPortal erhalten angemeldete Aktionäre
mit ihrer Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung.

Ausübung des Stimmrechts

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege
der Briefwahl abzugeben.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf
diesem Weg können Briefwahlstimmen noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis
zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse
übersandt werden:

 

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens
zum Montag, dem 11. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum
können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Briefwahlstimmen
unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals noch am Tag der Hauptversammlung,
und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Aus abwicklungstechnischen Gründen sollte für die auf diese Weise erfolgende Briefwahl
das dafür von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden. Das Formular
wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden, mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei
bitten wir zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen die
Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und
ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter
der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf
diesem Weg können Vollmachten und Weisungen noch am Tag der Hauptversammlung, und
zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt
werden:

 

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise erteilte Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Montag, dem 11. Juli
2022, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch auf diese
Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Vollmachten und Weisungen unter
Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals noch am Tag der Hauptversammlung,
und zwar bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular
befindet sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Vollmachtserteilung an Dritte

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr Stimmrecht in der virtuellen
Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung
sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des passwortgeschützten InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes
zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung von Bevollmächtigungen kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf
diesem Weg können Vollmachten noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Ende
der Abstimmung in der Hauptversammlung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten können der Gesellschaft auch unter
nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

 

AdCapital AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise übersandte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen
der Gesellschaft bis spätestens zum Montag, dem 11. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen
sein. Bis zu diesem Datum können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen
werden. Ferner können Vollmachten unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung
abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular befindet
sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden. Die Nutzung dieses Formulars
ist nicht zwingend. Es obliegt den Aktionären, ihrem Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten
zum InvestorPortal mitzuteilen, damit dieser die Hauptversammlung verfolgen und insbesondere
das Stimmrecht ausüben kann.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte durch Briefwahl fristgemäß auf mehreren Wegen (per Brief, per
E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder über einen Intermediär gemäß § 67c
Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel
9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212) ausgeübt bzw. Vollmachten und
ggf. Weisungen fristgemäß auf mehreren Wegen erteilt werden, werden diese unabhängig
vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch
über das InvestorPortal, 2. über einen Intermediär gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz
2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212, 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.

Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang
gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an Dritte, insbesondere einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG
sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Im Falle der virtuellen Hauptversammlung tritt an die Stelle des Auskunftsrechts gemäß
§ 131 AktG ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe von §
1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz. Der Vorstand der Gesellschaft hat
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag
vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, oder ihre Bevollmächtigten können
ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache bis zum Sonntag, dem 10. Juli 2022,
bis 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang) unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen. Das Stellen von Fragen nach Ablauf der Frist und während der
virtuellen Hauptversammlung ist nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt
in der virtuellen Hauptversammlung.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können Widerspruch
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung ab der Eröffnung der Versammlung bis zu
deren Schließung durch den Versammlungsleiter gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden
Notar unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.

Adressen für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Für Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Absatz 1, § 127 AktG stehen die folgenden
Adressen zur Verfügung:

AdCapital AG
„Hauptversammlung 2022“
Im Ermlisgrund 11
76337 Waldbronn
E-Mail: hv@adcapital.de

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene
Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Einzelheiten hierzu können auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https:/​/​www.adcapital.de/​hauptversammlung

abgerufen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten,
diesen über die Information zum Datenschutz zu informieren.

 

Tuttlingen, im Mai 2022

AdCapital AG

Der Vorstand

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