advides AG – Ordentliche Hauptversammlung

advides AG

Frankfurt (Oder)

WKN 914542

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung
der advides AG

am 29. Juli 2022
um 16.00 Uhr

im aletto Hotel Potsdamer Platz, Luckenwalder Str. 12-14, 10963 Berlin, ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der advides AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der advides AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Neuwahl des Aufsichtsrates
Gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, diese sind gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Mitglieder des amtierenden Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Jahr 2020 entscheidet. Damit endet mit dem Ablauf der eingeladenen Hauptversammlung die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates. Eine Neuwahl des Aufsichtsrates ist erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der advides AG zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahres 2026 beschließt (§ 7 Abs. 2 der Satzung):

Terry Brinker, Börsenmakler, Frankfurt am Main

Weronika Sliwa, Wirtschaftsjuristin, LL.B., Berlin

Toralf Schapke, Dipl.- Ingenieur, Ziltendorf

TOP 8

Sitzverlegung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) unter Ziffer 2. wie folgt zu ändern:

„2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin“

TOP 9

Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Kapitalerhöhung zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von 1.541.310,00 Euro um bis zu 8.458.690,00 Euro auf bis zu 10.000.000,00 Euro. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt als auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Ausgabebetrag wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens pro Aktie 1,00 EURO. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird.

Zur Zeichnung werden zunächst die Aktionäre unter Anwendung des gesetzlichen Bezugsrechts zugelassen. Die Bezugsfrist für die Aktionäre beträgt vier Wochen. Die Laufzeit der Bezugsfrist beginnt mit der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung. Soweit Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht ausüben, wird den Aktionären, die ihr Bezugsrecht in vollem Umfang ausgeübt haben, eine Überbezugsmöglichkeit eingeräumt, deren Laufzeit weitere vier Wochen beträgt.

Der Ausgabebetrag im Rahmen dieser Platzierung wird vom Vorstand festgelegt und beträgt mindestens pro Aktie 1,00 EURO. Diejenigen neuen Aktien, die von den Aktionären weder nach dem Beteiligungsverhältnis noch im Rahmen der Überbezugsmöglichkeit gezeichnet werden, werden nach Ablauf der Bezugsfristen im Rahmen von Privatplatzierungen durch den Vorstand ausgewählten Investoren in Europa und international zum Kauf angeboten. Die Bezugsfrist für die Privatplatzierung wird vom Vorstand festgelegt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie ihrer Bedingungen festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Gemäß dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 25. Juli 2022 in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft advides AG, Teltower Damm 283, 14167 Berlin angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 25. Juli 2022 an die Gesellschaft advides AG, Teltower Damm 283, 14167 Berlin zu übermitteln.

Der Nachweis muss sich auf den 12. Tag (Null Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz) vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 17. Juli 2022 beziehen.

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.541.310 Aktien ausgegeben.

Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.advides.de veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der advides AG, Teltower Damm 283, 14167 Berlin eingegangen sind.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden ebenfalls im Internet unter www.advides.de veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Berlin, im Juli 2022

 

Der Vorstand

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