AER Kooperation AG
Bielefeld
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am
Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 11:00 Uhr
virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AER Kooperation AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 12.084.759,44 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2021 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen: DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz |
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6. |
Satzungsänderungen a) § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt ergänzt: […] sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit touristischen Dienstleistungen im weitesten Sinne erbringen und der wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft dienen. b) § 6 Abs. 2 (Aufsichtsrat) wird geändert und hat nunmehr folgenden Wortlaut: Die Wahlen in den darauffolgenden Jahren erfolgen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt.
c) § 6 Abs. 13 (Aufsichtsrat) wird ersatzlos gestrichen d) § 7 Abs. 1 (Hauptversammlung) wird geändert und hat nunmehr folgenden Wortlaut: Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder in einer deutschen Landeshauptstadt statt. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung einzuberufen, sofern diese sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht. |
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7. |
Wahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit des in der Hauptversammlung 2019 gewählten Aufsichtsrates – in Besetzung der durch Wahlen in den außerordentlichen Hauptversammlungen am 17.01.2020 sowie 17.06.2020 neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder – endet satzungsgemäß zum Ablauf der Hauptversammlung am 26. Oktober 2021. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:
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Unterlagen:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite
https://aerport.aer.coop/pages/hauptversammlung
liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns gem. § 170 Abs. 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre aus.
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch unter
hv@aer.coop
vorgelegt werden.
Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung
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Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem Recht nach § 1 Abs. 2 S. 1, Abs. 6 S. 1 GesRuaCOVBekG Gebrauch, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Berlin in den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin. Es ist zu beachten, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können; sollten sich diese gleichwohl dort einfinden, wird kein Zutritt gewährt. |
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Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, der Hauptversammlung via Bild- und Tonübertragung beizuwohnen. Die Zugangsdaten für den Livestream werden allen Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Livestream ermöglicht keine Online-Teilnahme i.S.d. § 118 Abs. 1 S. 2 AktG. |
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Es wird gebeten, Fragen von Aktionären an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten vorab bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung (25.10.2021) ausschließlich per E-Mail an
einzureichen. Das Recht, Fragen im Rahmen der Generaldebatte im Wege der elektronischen Kommunikation in der Hauptversammlung zu stellen, wird hierdurch nicht eingeschränkt. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. |
Bielefeld, im Oktober 2021
AER KOOPERATION AG
Der Vorstand