AGO AG Energie + Anlagen – Hauptversammlung 2016

AGO AG Energie + Anlagen

Kulmbach

WKN: A12UK4/ISIN: DE000A12UK40

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016

Die AGO AG Energie + Anlagen lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

21. Juli 2016 um 10:00 Uhr

im Mönchshof-Bräuhaus, Hofer Straße 20, 95326 Kulmbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, AGO AG Energie + Anlagen, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 717.718,95 auf neue Rechnung vor zu tragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ROTTHEGE I WASSERMANN GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer der AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Daher wird die Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung notwendig.

Der Aufsichtsrat der AGO AG Energie + Anlagen setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der AGO AG Energie + Anlagen aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, vor:

a)

Hans-Christian Semmler, Lüdenscheid, Geschäftsführer der HCS Beteiligungsgesellschaft mbH

b)

Florian Rentsch, Wiesbaden, Staatsminister a.D., selbstständiger Rechtsanwalt

c)

Prof. Dr. Michael Deichsel, Kulmbach, Professor an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010 und die entsprechende Änderung der Satzung

Die Aktionäre der Gesellschaft haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beschlossen und zu deren Bedienung das Bedingte Kapital 2010 (§ 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft) in Höhe von derzeit EUR 863.670,00 geschaffen. Die Ermächtigung vom 30. Juni 2010 ist inzwischen durch Zeitablauf ausgelaufen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es vor diesem Hintergrund für zweckmäßig, das ausgelaufene Bedingte Kapital 2010 aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend abzuändern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juni 2010 geschaffene Bedingte Kapital 2010 gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird vollständig aufgehoben.

b)

Der Absatz 2 des § 5 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 14. Juli 2016, 24:00 Uhr MESZ in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 30. Juni 2016, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14. Juli 2016 zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Von den insgesamt ausgegebenen 2.674.134 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.674.134 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen können.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 19. Juli 2016 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten zugesandt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 6. Juli 2016, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse „www.ago.ag > Investor Relations > Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder des Aufsichtsrats auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

 

Kulmbach im Mai 2016

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.