All for One Steeb AG – Erwerb eigener Aktien

All for One Steeb AG
Filderstadt
(ISIN DE0005110001, WKN 511000)
Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien nach §30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der All for One Steeb AG hat am 11. März 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, dass die Gesellschaft ermächtigt ist, bis zum Ablauf des 10. März 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 6. Diese Bestimmungen und der vollständige Wortlaut des Beschlusses wurden am 29. Januar 2015 im Rahmen der Einladung der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

Filderstadt, im März 2015

All for One Steeb AG

Der Vorstand

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